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Termin ungenutzt verstreichen lassen

Gütliche Einigung scheinbar nicht erwünscht

Ein sogenannter „Forstbetrieb“ nutzt seit mehreren Jahren das Gebäude und die Freifläche auf dem ehemaligen HIM-Gelände. „Dem Unternehmer, seinerzeit noch Student, wurden Räume im Gebäude bereits im Jahr 2001, eigentlich zur Verhinderung der Obdachlosigkeit überlassen“, führt Bürgermeisterin Disser aus, „Seither und vor allem seit Gründung des Unternehmens weitete der Nutzer die Nutzungsfläche immer weiter aus. Er selbst sagt, dass er eine Fläche von ca. 7.200 qm nutzt.“ Die monatliche Nutzungsentschädigung wurde 2001 auf 300 DM, heute rund 150 €, festgelegt.

Da es sich bei dem Gebäude um einen ungenehmigten Bau handelt und sowohl das Oberbergamt als auch die Bauaufsicht des Kreises zu einer Lösung drängen, wurde das Mietverhältnis gekündigt. Für die Verwaltungschefin ist es ebenfalls nicht hinnehmbar, dass die Nutzungsentschädigung, angesichts der Nutzfläche, derart niedrig ist. Eine Wirtschaftsförderung auf Kosten des Steuerzahlers will sie nicht weiter akzeptieren.

Seitdem die ersten Schritte durch die Gemeindeverwaltung eingeleitet wurden, musste sich die Verwaltungschefin einiges gefallen lassen. Mit Überschriften wie „Ohne Not wird Existenz zerstört“ wurde das Handeln gegen die heimische Wirtschaft suggeriert.

Seitens der Gemeindeverwaltung wurde bereits mehrfach versucht, mit dem Mieter und seinem Rechtsbeistand eine angemessene Lösung, die eine längere Räumungsfrist bei gleichzeitiger Anpassung der Nutzungsentschädigung beinhalten sollte, zu finden - bisher ohne Erfolg. Der letzte Versuch fand seinen Höhepunkt darin, dass weder der Mieter noch sein Rechtsanwalt zum Termin erschienen. Dies überrascht schon deshalb, weil es der Gegenanwalt war, der mit E-Mail vom 27.05.2013 um einen Termin gebeten und als mögliche Termine den  06.06.2013 oder den 11.06.2013 angeboten hatte. „Er hat hierbei mitgeteilt, dass er sich beide Termine vorsorglich im Kalender gesperrt hätte“, so Ruth Disser, „mit Telefax der von uns beauftragten Anwaltskanzlei vom 03.06.2013 hatten wir ihm gegenüber den Besprechungstermin am 11.06.2013 um 15:00 Uhr im Rathaus Mainflingen bestätigt.“

Zu diesem Termin ist die Gegenseite jedoch nicht erschienen. Auf telefonische Nachfrage stellte sich heraus, dass sich der Gegenanwalt zum Zeitpunkt der vereinbarten Besprechung in Heidelberg aufhielt. Unmittelbar nach diesem geplatzten Termin teilte der Anwalt des Mieters mit, dass es ihm bisher nicht gelungen sei, das Bestätigungsfax der Anwaltskanzlei der Gemeinde Mainhausen vom 03.06.2013 "zu identifizieren". Zu erwähnen ist insoweit nur, dass der entsprechende Faxbericht der Anwaltskanzlei der Gemeinde Mainhausen jedoch vorliegt. Befremdlich mutet auch die Aussage des Mieteranwaltes an, es könne sofort ein neuer Termin vereinbart werden – hatte doch genau dieser Anwalt in seinem vorangegangenen Schreiben mitgeteilt, dass Termine wegen seines Urlaubs erst wieder im Juli verfügbar seien.

Das Interesse der Gegenseite an einer gütlichen Einigung kann nach Auffassung der Verwaltungschefin nicht sehr groß sein. „Unser Rechtsanwalt hat nunmehr seine Kosten für den Termin bei der Gegenseite geltend gemacht und wird die Räumungsklage nunmehr vorbereiten. Wenn man einen solchen Termin ungenutzt verstreichen lässt, kann die Existenznot nicht so groß sein.“