Sperrmüll ist Wohlstandsmüll und die der Rangfolge des in Krisenzeiten vorrangig abzuholenden Mülls auf dem letzten Rang, da personelle Kapazitäten der Entsorgungsfirmen in Krisenzeiten auch knapp werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis und werben dafür, dass wir uns vorrangig um die wichtigen Abfallfraktionen, insbesondere die Rest- und Biomüllentsorgung im Rahmen des Seuchenschutzes kümmern.
Bislang wurde die Sperrmüllabfuhr weitgehend regulär aufrecht erhalten und wir hoffen, dass dies so bleibt.
Sperrmüll wird auf Anfrage an festgelegten Terminen abgefahren. Eine vorherige Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung ist zwingend erforderlich, die Teilnehmerzahl je Termin ist begrenzt.
Der Bedarf an der kostenfreien Sperrmüllabfuhr ist ungebrochen groß, was leider auch zu Wartezeiten bei der Terminvergabe führen kann. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur Sperrmüllabfuhr.
Die maximale Abfuhrmenge beträgt 3 Kubikmeter (3x1x1 Meter)!
Der angemeldete Sperrmüll ist zum vorgegebenen Abholtermin spätestens bis 06.00 Uhr morgens auf dem Gehweg bereitzustellen, die Bereitstellung am Vorabend ist dringend zu empfehlen. Der Gehweg sollte nach der Abholung gereinigt werden.
Auf Privatgelände abgestellter Sperrmüll kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mitgenommen werden!
Zum Sperrmüll gehören Einrichtungsgegenstände einer Wohnung sowie Abfälle, die wegen ihrer Ausmaße und ihrer Sperrigkeit oder Gewichtes nicht in die Restmüllgefäße passen oder aus sonstigen Gründen separat gesammelt oder verwertet werden. In der Regel sind dies also Einrichtungsgegenstände, die bei einem Umzug üblicher Weise mitgenommen werden könnten.
Möbel
Truhen
Bettgestelle
Matratzen
Federbetten
Lattenroste
Regale
Leitern
Teppiche und Teppichböden
Bodenbeläge (z.Laminat, Parkett, Holz aus Innenbereich)
Elektro- und Elektronikgeräte und -teile (diese sind kostenfrei in der Umweltsammelstelle der Firma Höfling abzugeben, Ostring 30 in Zellhausen)
Holz und sämtliche Holzgegenstände aus dem Außenbereich
Altholz von Schadensfällen (z.B. Wohnungsbrand)
Holzfachwerk und Dachsparren
Palisadenhölzer
Sichtschutzwände
Bitumen
Dämmwolle und sonstiges Dämmmaterial
Asbest und asbesthaltige oder asbestbeschichtete Materialien
Fenster
Fensterstöcke
Türen und Zargen
Zäune, grundsätzlich alle Hölzer aus dem Außenbereich und Hölzer die mit Holzschutzmitteln (für den Außenbereich) behandelt wurden oder so aussehen (wird seitens der Entsorgungsfirma bei allen verwitterten Hölzern angenommen, sog. "A 4 - Holz" kann z.B. bei der Fa. Höfling im Ostring 30 kostenpflichtig entsorgt werden)
Kfz-Zubehörteile
Motorräder
Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten
Renovierungsabfall
Bauschutt
Verbundstoffe wie z.B. bitumenbeschichtetes Laminat oder Parkett, mit Dämmmaterial gefüllte Türen u.ä.
Glas- und Marmortische u.ä.
Steingut, Marmor, Stein, Fliesen, Ton und Keramik
Flachglas und sonstige Glasteile
Spiegel
Rohre
Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen
Öltanks und Ölbehälter
Verpackungsmaterialien
Gartenabfälle
Schadstoffe
Farben und Lacke
Decken
Geschirr
Leuchten und Lampen
Kartonagen und Papier
Biomüll
Restmüll etc.
In einem Behältnis (z.B. in Säcken oder Kartons) verpackte Kleinteile gehören NICHT zum Sperrmüll!
Genauso sind Gegenstände, die größer als 2,20 x 1,50 x 0,75 Meter oder schwerer als 70 Kilogramm je Teil sind, KEIN Sperrmüll.
Diese Güter und ähnliche Materialien werden NICHT mitgenommen!
Bei Fragen steht Ihnen auch das Service-Team der beauftragten Entsorgungsfirma Remondis in Langenselbold unter 06184-9272-0 oder per Mailadresse dispo-langenselbold@remondis.de zur Verfügung