Sperrmüll


- Aktuelle Informationen und mögliche Änderungen -

Sperrmüll ist Wohlstandsmüll und die der Rangfolge des in Krisenzeiten vorrangig abzuholenden Mülls auf dem letzten Rang, da personelle Kapazitäten der Entsorgungsfirmen in Krisenzeiten auch knapp werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis und werben dafür, dass wir uns vorrangig um die wichtigen Abfallfraktionen, insbesondere die Rest- und Biomüllentsorgung im Rahmen des Seuchenschutzes kümmern.

Bislang wurde die Sperrmüllabfuhr weitgehend regulär aufrecht erhalten und wir hoffen, dass dies so bleibt.


Sperrmüll wird auf Anfrage an festgelegten Terminen abgefahren. Eine vorherige Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung ist zwingend erforderlich, die Teilnehmerzahl je Termin ist begrenzt.

Der Bedarf an der kostenfreien Sperrmüllabfuhr ist ungebrochen groß, was leider auch zu Wartezeiten bei der Terminvergabe führen kann. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur Sperrmüllabfuhr.

Die maximale Abfuhrmenge beträgt 3 Kubikmeter (3x1x1 Meter)!

Der angemeldete Sperrmüll ist zum vorgegebenen Abholtermin spätestens bis 06.00 Uhr morgens auf dem Gehweg bereitzustellen, die Bereitstellung am Vorabend ist dringend zu empfehlen. Der Gehweg sollte nach der Abholung gereinigt werden.

Auf Privatgelände abgestellter Sperrmüll kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mitgenommen werden!

Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören Einrichtungsgegenstände einer Wohnung sowie Abfälle, die wegen ihrer Ausmaße und ihrer Sperrigkeit oder Gewichtes nicht in die Restmüllgefäße passen oder aus sonstigen Gründen separat gesammelt oder verwertet werden. In der Regel sind dies also Einrichtungsgegenstände, die bei einem Umzug üblicher Weise mitgenommen werden könnten.

  • Möbel
  • Truhen
  • Bettgestelle
  • Matratzen
  • Federbetten
  • Lattenroste
  • Regale
  • Leitern
  • Teppiche und Teppichböden
  • Bodenbeläge (z.Laminat, Parkett, Holz aus Innenbereich)
  • Fahrräder, Dreiräder und Roller
  • Kinderwagen
  • Koffer
  • sperriges Plastik
  • Altmetall
  • Bügelbretter und Gardinenstangen
  • Stühle
  • Sessel
  • Schränke usw.

 

Zum Antrag auf Sperrmüllabfuhr