Gewerbemeldungen

Wann übe ich ein anzeigepflichtiges Gewerbe aus?

Die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit sind:

  1. Selbstständigkeit
  2. Tätigkeit ist auf Dauer angelegt
  3. es besteht Gewinnerzielungsabsicht

Nur wenn diese Merkmale feststehen, kann ein Gewerbebetrieb angemeldet werden.
Fällt einer der Punkte weg, ist der Betrieb unverzüglich abzumelden.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Das gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,
  2. der Gegenstand bzw. das Tätigkeitsfeld des Gewerbes sich ändert,
  3. der Betrieb aufgegeben wird

Anträge und Informationen