Handwerker-Parkausweise

Ab 01.01.2007 hat sich auch der Kreis Offenbach in der Region Frankfurt Rhein-Main den Regelungen mit dem Handwerkerparkausweis angeschlossen. Die Handwerksbetriebe der Gemeinde Mainhausen erwerben nicht mehr für jede Kommune eine Parkausweisgenehmigung, sondern sie beantragen beim hiesigen Ordnungsamt (Straßenverkehrsbehörde) eine für ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung, die in allen angeschlossenen Kommunen der Region anerkannt wird. Diese Ausnahmegenehmigung gilt aktuell in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d. Höhe, Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Wiesbaden, Mainz, Aschaffenburg und Worms und in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Groß-Gerau, Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Rheingau-Taunus Kreis, Odenwaldkreis, Kreis Bergstraße, Landkreis Alzey-Worms, Landkreis Mainz-Bingen (ohne Stadt Bingen), Vogelsbergkreis, Landkreis Fulda, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und Landkreis Bad Kissingen. Über den jeweils aktuellen Geltungsbereich können Sie sich auch im Bereich Bürgerservice unter www.ivm-rheinmain.de informieren.

Voraussetzung für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises ist, dass Ihr Betrieb bei der zuständigen Handwerkskammer registriert ist und Sie ein zulässiges Handwerk ausüben. Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt ein Jahr und ist übertragbar auf maximal fünf weitere Fahrzeuge. Allerdings gilt der Ausweis jeweils nur für das benutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen ist. Als Verwaltungsgebühr werden 305,00 Euro für die erste Ausnahmegenehmigung und für jede evtl. weitere erforderliche, 161,00 Euro erhoben. Der Handwerkerausweis ist eine Möglichkeit für Mainhäuser Handwerksbetriebe, die außerhalb der Gemeinde arbeiten, eine umfassende Parkgenehmigung in den entsprechenden Regionen zu erwerben. Außerdem gibt es selbstverständlich weiterhin den Handwerkerparkausweis für die Gemeinde Mainhausen, der ebenfalls im Ordnungsamt (Straßenverkehrsbehörde), beantragt werden kann. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes geben dazu gerne Auskunft, wenn zu dem Handwerkerausweisen noch weitere Fragen bestehen.

Anträge und Informationen