Feste und Veranstaltungen

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, die nicht dem Straßenverkehrsrecht unterliegt, müssen Sie ggf. hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig, spätestens aber ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beantragen. Besteht keine Erlaubnis-, sondern nur eine Anzeigepflicht, sollten Sie dieser ebenfalls frühzeitig nachkommen.

Sonderregelungen gelten für "Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum". Dies gilt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Fahrrädern, Volksmärsche, Volksläufe, Umzüge bei Volksfesten oder vergleichbare Veranstaltungen.

In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung.

Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist bei Kreisfreien Städten der Oberbürgermeister/in und bei Kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern der Bürgermeister/in als örtliche Ordnungsbehörde ansonsten der Landrat/in als Kreisordnungsbehörde zuständig.

Allgemeine Informationen

Straßenfest

Sie planen ein Straßenfest (zum Beispiel Polterabend) zu veranstalten, dann benötigen Sie von der Ordnungsbehörde die entsprechende Genehmigung. Eine Sondernutzung der Straßen mit Absperrung oder ähnliches erhalten Sie bei unserer

Den Antrag können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen: