Führungszeugnisse
- Terminvereinbarung erforderlich -
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen , bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.
Der Antrag für private Zwecke kann online über "Digitales Rathaus" gestellt werden. Für die Beantragung eines Führungszeugnisses der Kategorie "O" ist das persönliche Erscheinen und die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich.
Man unterscheidet 3 Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke (Belegart "N")
Führungszeugnisse für private Zwecke werden Ihnen unmittelbar übersandt - zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O")
Führungszeugnisse werden unmittelbar der von Ihnen bezeichneten Behörde übersandt.
Wichtig: Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") ist der Verwendungszweck und die Angabe, an welche Behörde das Führungszeugnis geschickt werden soll, erforderlich. - zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O")
Auf Wunsch kann das Führungszeugnis auch vor Weiterleitung an die von Ihnen angegebene Behörde zu Ihrer Einsicht an die Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichtes übersandt werden.
Wichtig: Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") ist der Verwendungszweck und die Angabe, an welche Behörde das Führungszeugnis geschickt werden soll, erforderlich.
Gebühren: 13,00 Euro
Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldeämter der Gemeinde Mainhausen.