Baustellen

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Plätze, Rad- und Gehwege)

Die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und evtl. eine Sondernutzungs-erlaubnis zum Aufstellen von Gegenständen benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Welche Unterlagen werden benötigt

Welche Fristen muss ich beachten

Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

Nachfolgend finden Sie den Antrag für die Genehmigung der Verkehrsbeschränkung als pdf-Datei.