Baustellen
Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Plätze, Rad- und Gehwege)
Die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und evtl. eine Sondernutzungs-erlaubnis zum Aufstellen von Gegenständen benötigt.
Genehmigungspflichtig sind z. B.
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
- Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
- Bauzaun
- Materiallager
- Gerüste
- Mulden und Container
- Hebebühnen
- Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
- Umzüge
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Welche Unterlagen werden benötigt
- schriftlicher Antrag auf Verkehrsbeschränkung
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA 21 oder individuell)
- eventuell Umleitungsplan
- für alle Bautätigkeiten, wo die öffentlichen Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden, ist außerdem eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen
Welche Fristen muss ich beachten
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrsordnung
- § 16 Hessisches Straßengesetz
Nachfolgend finden Sie den Antrag für die Genehmigung der Verkehrsbeschränkung als pdf-Datei.