Winterdienst auf Privat-Grundstücken

Jährlich hält die weiße Pracht den gemeindlichen Bauhof in Atem. Zwar haben wir keine Verhältnisse wie sie unsere bayerischen Nachbarn kennen, doch stecken die Tücken auch in einem dünnen Schneefilm. Die Mannschaft rückt bei Glätte aus und räumt bzw. streut die wichtigsten und gefährlichsten Stellen im Ortsgebiet.

Die Winterdienstpläne werden bereits im Spätherbst von unserem Bauhofleiter erstellt. Hierin sind die Mitarbeiter des Bauhofes wochenweise zum Bereitschaftsdienst eingetragen und müssen im Falle der Glätte auch an Wochenenden, spät abends und natürlich früh morgens ausrücken. In genauen Streuplänen sind die Routen festgehalten, welche von den Kolonnen geräumt werden. Natürlich kann nicht das gesamte Gebiet von Glätte befreit werden, wir bitten daher um erhöhte Vorsicht in der kalten Jahreszeit.

Die Hauseigentümer müssen rund ums Haus für Schneefreiheit sorgen

Wenn der Schnee kommt oder es friert heißt es auch für die Anlieger, Besen und Schneeschippe herauszuholen und die Fläche rund um das Grundstück bzw. die Gehwege  räumen. Jedes Jahr wieder müssen alle damit rechnen, dass es schneit oder dass Schneeregen und Eisglätte die Straßen und Wege in Rutschbahnen verwandeln. Daher rät die Gemeindeverwaltung, rechtzeitig im Keller die Bestände von Sand oder Feinsplitt für den Winterdienst zu überprüfen.
Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haften für die Schäden, die bei Stürzen auf nicht geräumten Fläche rund um das Grundstück bzw. den Gehwegen entstehen.

Die Räumpflicht besteht täglich von 7 bis 20 Uhr.
Wenn der Schnee nicht geräumt werden kann, weil er zu nass oder angefroren ist, sollte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Am besten geeignet sind Sand oder Feinsplitt. Beides kann man im Supermarkt oder im Baumarkt erwerben. Bitte darauf achten, dass dem Streumittel kein Salz beigemischt ist. Auftauende Streumittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann.

So wie sich besonders ältere Menschen über gut geräumte und gestreute Wege freuen, danken es auch die Hunde, wenn auf Streusalz verzichtet wird. Das aggressive Salz greift die Pfoten der Tiere an und schadet auch Pflanzen und Bäumen.

Auch möchten wir auf die Verpflichtung der jeweiligen Grundstückseigentümer hinweisen, die Straßen bzw. Gehwege vor Ihren Grundstücken zu räumen. Die Räumpflicht besteht auch dann, wenn das Grundstück nicht bebaut ist. Nachzulesen ist die Streupflicht in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Mainhausen.