Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Doppelstaater/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können. Sie müssen den Ausweis oder Pass persönlich beantragen und das Antragsformular eigenhändig unterschreiben.
Können Sie Ihren Ausweis oder Pass nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss mit eine schriftliche Vollmacht vorzeigen, sich ausweisen und ihr altes Ausweisdokument mitbringen.
Auskünfte über den Status der Beantragung erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes.