Personalausweis

- Terminvereinbarung erforderlich -

Am 1. November 2010 löste der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Das neue Dokument ist gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen und bietet viele Einsatzmöglichkeiten zum Beispiel im Internet. Außerdem sind weitere Sicherheitsmerkmale ergänzt.

Das Ausweisen im Internet und auch an Automaten kann mit dem neuen Personalausweis erfolgen. Die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion, ermöglicht zusammen mit einer persönlichen 6-stelligen PIN die Identität in der elektronischen Welt zu belegen. Jeder kann bei der Antragstellung des neuen Ausweises selbst entscheiden, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen will oder nicht. 

Auf Wunsch kann nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erworben und auf den Ausweis nachgeladen werden (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können dann Dokumente elektronisch signiert werden.

Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetangebot des Bundesministeriums des Innern: www.personalausweisportal.de

Weitere Informationen

Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Doppelstaater/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können. Sie müssen den Ausweis oder Pass persönlich beantragen und das Antragsformular eigenhändig unterschreiben.

Können Sie Ihren Ausweis oder Pass nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss mit eine schriftliche Vollmacht vorzeigen, sich ausweisen und ihr altes Ausweisdokument mitbringen.

Auskünfte über den Status der Beantragung erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes.