Gebührentabelle Standesamt
Das Standesamt erhebt für seine Dienstleistungen folgende Gebühren:
Für die Prüfung der Ehefähigkeit: | |
a) bei der Anmeldung der Eheschließung (Deutsche Staatsbürger) | 47,00 € |
b) bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 47,00 € |
wenn ausländisches Recht zu beachten ist jeweils | 70,50 - 94,00 € |
Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen | 47,00 € |
Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeit | 71,00 € |
Familienstammbuch (je nach Ausführung) | 20,00 - 35,00 € |
Für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe | 94,00 € |
Für die Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung | 23,50 € |
Für die Erteilung einer Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunde (beglaubigte Abschrift, mehrsprachige Urkunde) | 12,00 € |
Für jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird. |
6,00 € |
Für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt | 36,00 € |
Gebührenfrei sind Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld und Erziehungsgeld und Ausbildungszulagen.