Melderegisterauskünfte
- Terminvereinbarung erforderlich -
Hier können Sie Auskünfte aus dem Mainhäuser Melderegister schriftlich beantragen.
Nicht zu verwenden für einen Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung über die eigene Person.
Jede Auskunft aus dem Melderegister ist kostenpflichtig. (Vorkasse 10,00 €)
Hinweise:
- Für die erteilte Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere nicht dafür, dass die gesuchte Person tatsächlich in der gemeldeten Wohnung wohnt. Die Meldebehörde gibt Auskunft über die Meldeverhältnisse. Die Ermittlung tatsächlicher Wohnverhältnisse allein für private Zwecke gehört nicht zu den Aufgaben der Meldebehörde.
- Auskünfte aus dem Melderegister erstrecken sich grundsätzlich nur auf Vorname, Familienname, Doktorgrad, Meldeanschrift in Mainhausen gemeldeter und gemeldet gewesener Personen. Weitergehende persönliche Daten eines Meldepflichtigen wie z. B. Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Anschrift etc. dürfen nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft bei Glaubhaftmachung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt werden.
- Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfragen bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über die gesuchte Person machen. Ohne Angaben des Geburtsdatums bzw. einer früheren Anschrift kann die gesuchte Person im Melderegister nicht zweifelsfrei ermittelt werden.
- Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, im Datenbestand nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldeämter der Gemeinde Mainhausen.