Informationen zur Biotonne
Mit dem in 2012 neu gefassten Kreislaufwirtschaftsgesetz war ab 01.01.2015 die getrennte Biomülleinsammlung und –verwertung bundesweit verpflichtend einzuführen. Die Kommunen mussten allen Bürgern eine Biotonne zur Verfügung stellen.
Diese gesetzliche Verpflichtung hat positive Auswirkungen auf den Ressourcen- und Klimaschutz in unserem Land. Im Hausmüll waren bisher noch etwa 30 bis 50 Prozent biogene Stoffe enthalten, aus denen man bei ordentlicher Trennung zum Beispiel Energie durch Vergärung (Gas) oder durch Kompostierung wertvollen Biodünger gewinnen kann. Die getrennte Bioabfalleinsammlung kann also einen erheblichen Beitrag zur Verminderung des Restmülls und letztlich auch zur Kostenentlastung der Bürger leisten.
In Mainhausen wurden seit der Biotonneneinführung jährlich durchschnittlich ca. 40 Prozent weniger Restmüll angedient und verbrannt, die Biotonne hat sich etabliert.
- Die Einführung und Nutzung der Biotonnen zum 01.01.2015 erfolgte für die Bürger zunächst kostenlos, ab 01.01.2017 wurde eine pauschale Jahresgebühr je Tonne (Behältergebühr) eingeführt
- Die Leerungen der Biotonnen erfolgen von November bis April 14-tägig, von Mai bis September wöchentlich.
- Die Biotonnen sind mit Datenchips (Transpondern für das Ident-System) ausgestattet.
- Die Biotonnen werden in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter angeboten.
Eigenkompostierer können weiterhin ihren Bioabfall wie gewohnt selbst kompostieren und verwerten. Dies bedeutet aber NICHT automatisch eine Befreiung von der Stellpflicht einer Biotonne für Eigenkompostierer. Die Vorgehensweise zur Beantragung eines Befreiungsverfahrens können Sie bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen unter dem unten stehenden roten Auswahlfeld "Befreiung von der Stellpflicht einer Biotonne" in Erfahrung bringen.
Zur Nutzung der Biotonne
Bitte zum Befüllen der Biotonne KEINE Plastikbeutel verwenden. Diese werden als Störstoffe aussortiert. Auch KEINE plastikähnlichen Beutel (z.B kompostierbare Maisstärkebeutel) verwenden, diese können in der Sortieranlage nicht als kompostierbar erkannt werden (eine Unterscheidung zu Plastikbeuteln ist nicht möglich) und somit sind auch kompostierbare Maisstärkebeutel Störstoffe, die vom Kreis Offenbach, bzw. von der beauftragten Rhein-Main Biokompost (RMB) NICHT zugelassen sind.
Zudem haben Maisstärkebeutel nach dem Zerfallsprozess in Wasser und von jeglichem Nährstoff befreite Materie keinen Düngewert und sind zur Kompostierung zu langlebig und liefern keinerlei Nährstoffanteile im Kompostertrag. Zudem halten Maisstärkebeutel das feuchte Millieu des in ihnen verpackten Bioabfalls und befördern hierdurch sogar die Madenbildung.
Bitte nur Altpapier (kein beschichtetes Papier!) oder Papierbeutel für das Befüllen der Biotonne verwenden. Das Papier bindet Feuchtigkeit und reduziert somit die Gefahr von Madenbildung. Bitte nasse Biomüllfraktionen in Papierbeutel und falten/ verschließen, auch so reduziert sich die mögliche Bildung von Maden. Die Biotonnen sollten im Sommer möglichst schattig positioniert werden.
Als Ergänzung zu den verpflichtend zu stellenden Biotonnen je Grundstück und Eigentumswohnung, können auch Biomüll-/Grünschnittsäcke der Gemeinde Mainhausen (Papiersäcke zu je 120 Litern Fassungsvermögen) zum Preis von 3,00 Euro pro Stück (Gebühr ab 01.01.2017) für Beistellungen zur Biotonne genutzt werden.
In anderen Behältnissen (Kartons, nicht gemeindliche Papiersäcken) bereitgestellter Bioabfall wird bei der Abfuhr der Biotonnen NICHT mitgenommen
Die für Beistellungen zur Biotonnenabfuhr zwingend zu nutzenden Biomüll-/ Grünschnittsäcke der Gemeinde sind im Bürgerservice in der Brüder-Grimm-Straße 25 (neben Apotheke, im alten Sparkassengebäude) sowie in folgenden Verkaufsstellen erhältlich:
ENI-TANKSTELLE
Industriestraße 2 in Zellhausen
DerDieDas Einzelhandel und Postagentur
Inh. Herr Zeshan Ali
Babenhäuser Straße 14 in Zellhausen
DAS LÄDSCHE
Inh. Sabine Perdigones
Ginkgoring 70 in Mainflingen
BLUMENHAUS JUNKER
Inh. Birgit Friedrich-Guth
Hauptstraße 53 in Mainflingen
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Biotonnen-Größe
Die Biomüll-Behälter stehen in den folgenden Größen zur Verfügung:
- Biomülltonne (n) 60 l
- Biomülltonne (n) 80 l
- Biomülltonne (n) 120 l
- Biomülltonne (n) 240 l
Im Rahmen der sogenannten Tonnen-Service-Vorgänge können individuelle Änderungswünsche berücksichtigt werden, es besteht die Wahlfreiheit in der Behältergröße der Biotonnen.
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Was gehört in die Biotonne?
Bitte keine Plastikbeutel oder plastikähnliche Beutel (z.B. kompostierbare Maisstärkebeutel) zum Befüllen der Biotonne verwenden. Bitte nur Papier und Papiertüten verwenden.
- Abraum von Beeten, Blumen, Blumenerde, Pflanzen, Pflanzenteile
- Baumschnitt, Baumrinde, Baumzweige, Heckenschnitt, Strauchschnitt, Zweige
- Kleine Mengen Heu, Stroh
- Laub, Nadeln, Reisig, Moos, Rasen- und Grünschnitt
- Schnittblumen, verwelkte Blumen, Unkraut, Wildkraut
- Brot- und Backwarenreste
- Eierschalen
- Fischreste und –gräten (möglichst in Zeitungspapier eingewickelt)
- Fleisch- und Wurstreste (möglichst in Zeitungspapier eingewickelt)
- Gemüsereste, Gemüseabfälle (z.B. Kartoffelschalen)
- Salatreste, Salatabfälle
- Käsereste, einschließlich Naturrinde
- Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
- Knochen (kleine haushaltsübliche Mengen)
- Küchenpapier, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
- Milchproduktreste (keine Milch)
- Nussschalen
- Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
- Speisereste, roh, gekocht, verdorben (möglichst in Zeitungspapier)
- Teebeutel, Teereste
- Federn, Haare, Kleintierstreu (nur aus biologisch abbaubaren Material)
- Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
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Was gehört NICHT in die Biotonne?
- Asche, Ruß
- Blumentöpfe
- Draht (z.B. Blumenbindedraht)
- Exkremente von Tieren (z.B. Hundekot)
- Glas
- Geschenkband
- Gummiartikel
- Holzreste, behandeltes Holz (z.B. imprägniertes Holz)
- Hygieneartikel (Tampons, Binden usw.)
- Kehricht
- Keramik, Porzellan
- Kerzen und Kerzenreste
- Kleintierstreu (nicht biologisch abbaubares Kleintierstreu)
- Kohlepapier
- Lederreste
- Medikamente
- Milch
- Papier, Pappe
- Plastiktüten
- Putzlappen, -tücher
- Schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
- Spanplattenholz
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten, Teppiche, Teppichböden
- Textilien
- Verbandmaterial
- Verpackungen aus Plastik, Aluminium, Glas, Verbundverpackungen
- Watte, Wattestäbchen
- Windeln
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Befreiung von der Stellpflicht einer Biotonne
Einen Befreiungsantrag von der Stellpflicht der Biotonnen kann gestellt werden. Allerdings müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Stellpflicht der Biotonne vorliegen. So ist ein wesentliches Kriterium hierfür, dass eine ordentliche Eigenkompostierung tatsächlich erfolgt und nachgewiesen wird und der so gewonnene Biodünger vollständig auf dem eigenen Grundstück verwertet, also in den Gartenboden eingebracht werden kann. Zur Erfüllung dieses Kriteriums der Verwertung des eigenen Biodüngers sollen je gemeldetem Einwohner einer Liegenschaft (z.B. Haus oder Eigentumswohnung) mindestens 25 m² Gartengrabland vorhanden sein.
Die Stellung des Antrags zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen zur Befreiung vom Anschluss- und Nutzungszwang (Stellpflicht) der Biotonne ist KOSTENPFLICHTIG (einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,-- Euro, fällig mit Antragstellung und unabhängig vom Prüfungsergebnis).
Wir bitten Sie aber der Biotonne eine Chance zu geben und die Vorteile, auch als Eigenkompostierer, für sich zu nutzen. In der Biotonne können Sie auch biogene Abfälle entsorgen, die eher selten den Weg auf den eigenen Kompost finden, wie z.B. gekochte Essensreste, Zitrusfrüchte, Fleisch, Knochen, Fischgräten u.ä. Die Gefahr eines erhöhten Aufkommens von Ratten und ähnlichen „Kostgängern“ wird durch die Nutzung der Biotonne reduziert. Auch der unterjährig anfallende Rasen- oder Grünschnitt kann mit der Biotonne zeitnah und bequem entsorgt werden, die problematische wilde Entsorgung in Feld und Flur ist also nicht mehr erforderlich. Die saisonalen Grünschnittsammlungen im Frühjahr und Herbst werden zudem auch weiterhin angeboten.
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