Allgemeines zum Reisepass bzw. „e-Pass"

- Terminvereinbarung erforderlich -

Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist berechtigt einen Reisepass zu beantragen. Seit August 2005 enthält der Reisepass biometrische Daten (Gesichtsscan). Seit dem 01. November 2007 werden zusätzlich die Fingerabdrücke hinzugefügt.

Es handelt sich hierbei nach wie vor um den im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichneten "Europapass", der nach einem einheitlichen Muster der EU gefertigt wird. Er versetzt den/die Passinhaber/in in die Lage, unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreisebestimmungen, in ein Land seiner Wahl zu reisen. Seit dem 01. November 2007 werden in den elektronischen Pässen (e-Pass) der sogenannten "zweiten Generation" zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. Bitte beantragen Sie den Pass rechtzeitig, da die Ausstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin ca. 4 - 6 Wochen beträgt und sich besonders vor den Hauptferienzeiten verlängern kann.

Weitere Informationen und Downloads über den "e-Pass der zweiten Generation" (z.B. die Speicherung des Fingerabdrucks) erhalten Sie auf der Themenwebsite www.ePass.de.

Ein zweiter Reisepass kann in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Dafür muss das Vorliegen eines berechtigten Interesses nachgewiesen werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Zentralen Bürger-Service.

Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.

Antragstellung und Gebühren

Für die Beantragung eines Reisepass benötigen wir:

  • Ihren alten Reisepass (auch wenn dieser bereits ungültig ist)
  • Sofern noch keiner ausgestellt wurde, Ihren Bundespersonalausweis, Kinderausreisepass
  • 1 biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
    Bildgröße 35 x 45 mm, Fotomustertafel, Geburts- oder Heiratsurkundeim Original (bei ausländischen Urkundendas Original und die deutsche Übersetzung)
  • Gebühr 37,50 € (bis 24 Jahre)
  • Gebühr 70,00 € (ab 24 Jahre)

Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses durch Dritte - pdf-Datei