Fischereiwesen
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten (Besitzers) oder Fischereipächters des Gewässers.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren Wohnsitz haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
Rechtsgrundlage
Hessisches Fischereigesetz (HFischG)