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Anpassung der Abfallgebühren notwendig

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2021 wurde unter anderem eine Anpassung der Müllgebühren zum 01.01.2022 einstimmig beschlossen. Dies wurde notwendig, da sich seit der letzten Anpassung in 2017 die Kosten für die Abfallentsorgung erheblich gesteigert haben.

Das kommunale Abgabengesetz sieht im Bereich der Abfallentsorgung grundsätzlich eine hundertprozentige Kostendeckung vor, genauso wie bei den Abwassergebühren. Dies bedeutet, das die Gemeinde bei der Gebührenerhebung weder Gewinne, noch Verluste machen darf und die entstehenden Kosten eins zu eins weitergeben muss. Während die Gebühren für Frisch- und Abwasser im kommenden Jahr leicht sinken, werden die Abfallgebühren eine Erhöhung erfahren.

In die mehrseitige Kalkulation des beauftragten Büros sind alle Kostenarten, die im Zusammenhang mit der Abfallbeseitigung stehen, eingeflossen. Bei den europaweiten Ausschreibungen der Entsorgungsleistungen hatten sich beispielsweise wegen steigender Lohn- und Fuhrparkkosten deutliche höhere Beträge für die Gemeinde ergeben. Neben den Kosten für das eigentliche Müllgefäß gehören hierzu auch die Kosten für die Abfuhr, die Deponierung oder Verwertung der unterschiedlichen Müllsorten.

Die Kalkulation ergab, dass bei den Leerungsgebühren der verschiedenen Restmüllgefäße kleinere Einsparungen für die Bürger entstehen. Die Entleerungsgebühren werden daher in Zukunft durchschnittlich um 3 Prozent geringer ausfallen. Anders verhält es sich bei den Grundgebühren, also der Gebühr für das vorhandene Müllgefäß. Diese steigen sowohl bei den Restmüll- als auch bei den Biotonnen.

Bei den BIO-Tonnen wird es unverändert keine einzelnen Leerungsgebühren geben, während die Leerung der Restmülltonnen detailliert erfasst wird.

Die neuen Müllgebühren werden zum 01.01.2022 erhoben. Die im Januar 2022 zum Versand vorgesehenen Steuer- und Abgabenbescheide enthalten als Vorauszahlungen die neuen Gebühren bei den Müllgefäßen. Weiterhin wird anhand der im Jahr 2021 ermittelten Leerungen bei den Restmülltonnen die neue Gebühr für die Leerungen entsprechend festgesetzt.

Weiterhin kostenlos bleibt die Abfuhr der Weihnachtsbäume, die zweimalige Grünschnittabfuhr pro Jahr und die Entsorgung des Papiermülls. Auch die Sperrmüllabholungen sind bereits in den Grundgebühren enthalten und werden nicht separat berechnet. Insbesondere dies war den Mitgliedern aus allen Fraktionen in der Abfallkommission wichtig.

Unverändert können auch weiterhin kostenlos Elektrogeräte und Kartonagen bei der Sammelstelle der Firma Höfling im Ostring in Zellhausen abgeben werden.