Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente
Deutsche Rentenversicherung Hessen zahlt rund 275.000 Renten mit
Kindererziehungszeiten
Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren ist nicht immer leicht. Wird
ein Kind geboren, kann häufig ein Elternteil nur noch eingeschränkt arbeiten
oder widmet sich in einer Auszeit ganz der Kindererziehung. Dafür gibt
es einen Ausgleich für die spätere Rente: So zahlt die Deutsche Rentenversicherung
Hessen zurzeit rund 275.000 Renten, bei denen Zeiten der
Kindererziehung berücksichtigt werden. Damit profitieren mehr als ein Drittel
aller Rentnerinnen und Rentner des hessischen Rentenversicherungsträgers
von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei ihrer Rente;
über 90 Prozent davon sind Frauen.
Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente. Für Geburten bis 1991
werden das erste Jahr, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre nach
der Geburt angerechnet. Die Berechtigten werden so gestellt, als würden
sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Höhe von
zurzeit rund 32.000 Euro im Jahr verdienen. Für ein Jahr Kindererziehung
ergibt sich 2010 eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,20 Euro
in den alten und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern.
Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind
erzogen hat. Erziehen die Elternteile ihr Kind gemeinsam, kann die Erziehungszeit
nur bei einem Elternteil angerechnet werden. Die Eltern können
bei gemeinsamer Erziehung vorab bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit
zugeordnet werden soll.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am
Main betreut insgesamt rund 1,8 Millionen Versicherte und zahlt rund
750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen
Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli
2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deutschen
Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund
um die Altersvorsorge geht.
Frankfurt am Main, 06. Juli 2010