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Wildes Parken - unnötig und rücksichtslos

Parkverhalten kein Zeichen für gegenseitige Rücksichtnahme

Das allgemeine Parkverhalten in Mainhausen sorgt vermehrt für Frust bei den Nachbarn, den Fahrern von Müllfahrzeugen, Rettungsdiensten und bei der Feuerwehr. „Immer wieder placieren Kraftfahrer ihre Fahrzeuge so, dass es andere massiv behindert und gefährdet“, stellt Bürgermeisterin Disser fest. Ein weiteres Ärgernis ist die Tatsache, dass es kaum Parkflächen gibt, da die eigenen  Stellplätze im Hof oder der Garage nicht genutzt werden. Stattdessen stellt man das Auto „uff die Gass“. 

Auffällig ist auch, dass immer mehr Fahrzeuge im Halteverbot stehen obwohl bekannt ist, dass selbst das Halten im Halteverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Auf den Gehwegen wird so geparkt, dass sicher kein Kinderwagen mehr durchgeht, geschweige denn ein Rollstuhl oder ein Rollator.

„Es wird im Kurvenbereich und in Kreuzungen so geparkt, dass das Fahrzeug dem abbiegenden Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger gänzlich die Sicht nimmt“, so die Verwaltungschefin und ist froh, dass es noch nicht zu schweren Unfällen gekommen ist. Sie weist gleichzeitig daraufhin, dass Halteverbote und Grenzmarkierungen immer einen Grund haben und dort weder Halten, noch Parken erlaubt ist.

Zu einem richtigen Nachbarschaftsstreit kann es kommen, wenn gegenüber von Ein- und Ausfahrten geparkt wird und der Nachbar nicht mehr ein- noch ausfahren kann.

„Ich habe manchmal das Gefühl, “ erklärt Bürgermeisterin Ruth Disser, „dass man am besten direkt ins Haus fahren will. Das egoistische Verhalten mancher Autofahrer werden wir nicht mehr hinnehmen. In den nächsten Wochen wird sich die Ordnungspolizeibehörde der Sache annehmen und in den Abendstunden und an den Wochenenden vermehrt kontrollieren.“

Bevor sich ein Fahrzeugführer zu Schimpfen und unflätigen Bemerkungen hinreißen lässt, sollte, nach Auffassung der Verwaltungschefin, jeder mal genau darüber nachdenken, was er tut und ob tatsächlich die dringend erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme eingehalten wird.

„Beschimpfungen, Drohungen usw. werden wir keinesfalls dulden.“  

Sollten diese Maßnahmen keine Veränderung im Verhalten der Kraftfahrzeugführer mit sich bringen, werden weitere Halteverbote eingerichtet werden müssen, denn die Durchfahrt von Rettungsdienst oder Feuerwehr muss gesichert sein.