Pressemeldungen

Widersprüche gegen die Grundsteuerveranlagung

Aufgrund der ZDF Sendung „WISO“ vom 19.12.2011 sind in den letzten Tagen 10 Widersprüche von Mainhäusern Grundstücksbesitzern gegen die Grundsteuerbescheide erhoben worden. In der Sendung wurde den Hausbesitzern zu dem Widerspruch geraten, da verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuererhebung bestünden.

„Dies ist jedoch unzutreffend“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser fest, denn das Bundesverfassungsgericht hat erst im Jahr 2009 entschieden, dass die Gemeinden der falsche Adressat für solche Widersprüche sind.

Entsprechende Schreiben sind ausschließlich an die Finanzämter zu richten, da diese die Besteuerungsgrundlagen ermitteln. Außerdem ist es wenig wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Methoden der Grundsteuerfestsetzung beanstanden wird. Üblicherweise werden in solchen Verfahren Fehler, sofern sie überhaupt festgestellt werden, für die Zukunft verbessert.