Pressemeldungen

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Soldatengesetzes

Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vorname,
3. Gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Mainhausen, Rheinstraße 3, 63533 Mainhausen erklärt werden.

Mainhausen, 22.01.2018

Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen
Disser, Bürgermeisterin