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Weitere Erleichterung für Gewerbetreibende

Verkehrsbehördliche Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO für Aufbrüche im öffentlichen Straßenraum - Jahresgenehmigung für Verkehrsbeschränkungen Handwerker in Mainhausen

Um den Mainhäusern Handwerksbetrieben ihre Arbeit weiter zu erleichtern, hat Frau Bürgermeisterin Disser eine neue Änderung angeregt.

In Zukunft wird bei Erteilung einer Jahresgenehmigung für Verkehrsbeschränkungen ein Couponblock mit ausgegeben, welcher den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen erleichtert wird. Er enthält 10 vorgedruckte Meldungsformulare mit denen geplante Aufbruchsarbeiten im Gehwegbereich gemeldet werden können. Diese sind so gestaltet, dass der Bearbeitungsaufwand für den Antragsteller erheblich vereinfacht und auf ein Minimum eingeschränkt wurde. Die Coupons sind wie die Genehmigung jeweils bis zum Ablauf des Kalenderjahres gültig und werden bei Erteilung der Jahresgenehmigung automatisch vom Ordnungsamt mit ausgegeben.

Nähere Auskünfe können beim Ordnungsamt der Gemeinde Mainhausen, Tel 06182-8900-76 Herrn Pfister eingeholt werden.