Pressemeldungen

Vorgezogene Wahl des 18. Hessischen Landtags am 18. Januar 2009

Der hessische Wahlleiter informiert

In der letzten Woche hat sich der 17. Hessische Landtag heute aufgelöst und die Landesregierung hat im unmittelbaren Anschluss daran den 18. Januar 2009 für die Wahl des 18. Hessischen Landtags festgesetzt, um die von der Verfassung vorgegebene 60-Tages-Frist einzuhalten.

Vorgezogene Neuwahlen sind für Hessen nichts ganz Außergewöhnliches mehr: Die vorzeitige Bundestagswahl vom 18. September 2005 ist sicher noch in Erinnerung, während die Bundestagswahlen vom 2. Dezember 1990 und vom 6. März 1983 sowie die Landtagswahl vom 25. September 1983 schon etwas zurückliegen.

Die jetzt bevorstehende Landtagswahl unterscheidet sich jedoch in einem, für die verantwortlichen Wahlleiter, ganz wesentlichen Punkt von den genannten früheren Ereignissen. Damals waren die zu erwartenden Wahltermine - jedenfalls im politischen Raum -schon Monate vor der förmlichen Festlegung bekannt, so dass die amtliche Wahlorganisation Zeit und Ressourcen hatten, um sich auf den offiziellen Startschuss vorzubereiten. Diese inoffizielle, in der Praxis aber außerordentlich nützliche Vorlaufzeit ist für die jetzt anstehende Landtagswahl auf wenige Tage zusammengeschrumpft.

Was für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen bedeutet, dass sämtliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Wahl zum 18. Hessischen Landtag innerhalb der jetzt noch verbleibenden Tage umgesetzt werden müssen, und zwar mit der gleichen Zuverlässigkeit und Perfektion, die generell von der Wahlorganisation erwartet wird.

Diese besonderen Anforderungen können nur mit einem Höchstmaß an Engagement und Einsatz aller Beteiligten bewältigt werden.

Die Hauptlast liegt dabei - wie immer bei flächendeckenden Wahlen - auf kommunalen Schultern.

Die amtliche Wahlvorbereitung muss, ungeachtet des Termindrucks, der durch die Feiertage und die Brückentage zwischen den Jahren noch verstärkt wird, mit der gewohnten Sorgfalt, Umsicht und Termintreue erfolgen.

Die gesetzliche Frist, während der die Wählerverzeichnisse zur Einsicht bereit gehalten werden müssen, dauert von Montag, dem 29. Dezember 2008, bis einschließlich Freitag, dem 2. Januar 2009. Die Verpflichtung der Gemeinden aus § 12 Abs. 2 des Landtagswahlgesetzes bezieht sich glücklicherweise auf die allgemeine Öffnungszeit an den Werktagen, so dass der Neujahrstag als gesetzlicher Feiertag nicht betroffen ist, wohl aber Silvester.

Die Gemeindeverwaltung ist somit gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch am 31. Dezember 2008 und am 2. Januar 2009 von dem Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse Gebrauch gemacht werden kann.

Den Notwendigkeiten die mit dieser Wahl in Verbindung stehen, wird die Mainhäuser Gemeindeverwaltung erfüllen. In Teilen erfordert dies allerdings auch das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, sofern es zu Verzögerungen und längere Wartezeiten kommt.

Des weiteren werden für den Wahltag, den 18. Januar 2009, Wahlhelfer gebraucht. Die Gemeindeverwaltung wird mögliche Helfer in der altbewährten Form anschreiben, gleichzeitig bitten wir aber auch Interessenten, sich bei uns zu melden.