Versammlung der Jagdgenossenschaft Zellhausen 2015
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Zellhausen werden hiermit öffentlich zu einer Versammlung am
Mittwoch, den 16. Dezember 2015 um 18:00 Uhr
in das Sitzungszimmer des Rathauses Zellhausen, Rheinstraße 3, eingeladen.
Hiermit sind alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zellhausen gemeint. Lediglich Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch eine volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Dies bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Gleiches gilt für Familien-
angehörige und Vertreter juristischer Personen.
Die Jagdgenossenschaft ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bekanntmachung der letzten Versammlungsniederschrift
- Bericht des Jagdvorstands
- Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Vorstands
- Nachwahl eines Vertreters für den Genossenschaftsausschuss
- Verwendung des Pachtertrages
- Wunsch des Jagdpächters auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses nach 2018
- Verschiedenes
Wir bitten, dem Jagdvorstand etwaige Eigentumsänderungen schriftlich bekannt zu geben und hoffen auf zahlreiches Erscheinen.
Mainhausen, den 20. November 2015
Ruth D i s s e r
(Jagdvorstand)