Veröffentlichung und Weitergabe von Geburtstagen und Ehejubiläen
Besuche des Gemeindevorstandes
Wie bereits im Oktober 2015 veröffentlicht gab es, nach einer Gesetzesänderung im Bundesmeldegesetzes, ein Anschreiben an alle Bürgerinnen und Bürger, dass nach Eintrag eines Sperrvermerkes keine persönlichen Daten mehr an den Gemeindevorstand weitergeleitet werden dürfen.
Dies hat zur Folge, dass runde Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit nicht mehr von der Bürgermeisterin oder einem Vertreter aus dem Gemeindevorstand besucht werden, da die Information hierzu nicht mehr vorliegt.
Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger diese Sperre gesetzt haben und trotzdem einen Besuch wünschen, bitten wir um kurze telefonische Meldung ca. 4 Wochen vor dem Jubeltag.