Umsetzung der Mindestverordnung kostet rund 103.000 €
Noch keine Einigung beim Land Hessen
Bereits zum September 2009 wurden die „Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder" durch das Land Hessen geändert. Die Änderung der Mindestverordnung wurde am 17. Dezember 2008 durch die Landesregierung unterzeichnet und sieht die personelle Besetzung je Kindergruppe 1,75 Fachkräfte vor, statt bisher 1,5 Fachkräfte.
Diese Landesvorgabe hat die Gemeinde Mainhausen bereits umgesetzt und durch Neueinstellungen für die 108 zusätzlichen Personalstunden gesorgt.
„Diese Neuregelung der Mindestverordnung kostet die Gemeinde Mainhausen künftig rund 103.000 €/jährlich zusätzlich", erklärt Bürgermeisterin Ruth Disser.
Die Verwaltungschefin vertritt hier, wie alle Bürgermeisterkolleginnen und Bürgermeisterkollegen in Hessen, die Auffassung, dass mit dieser verpflichtenden Neuregelung die inhaltlichen Voraussetzungen einer Ausgleichspflicht nach Artikel 137, Abs. 6 (Konnexitätsprinzip), der Landesverfassung erfüllt ist.
„Wer bestellt bezahlt", so Bürgermeisterin Disser, „da das Land Hessen einen kostentreibenden Standard für den Regelfall verbindlich vorgibt, muss hier eine längerfristige Finanzierungszusage des Landes folgen." Diese Auffassung wird auch durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund gestützt, der bereits im März 2009 die Verhandlungen mit dem Land Hessen aufgenommen hat.
Mit Schreiben vom 04. August 2009 teilte das zuständige Landesministerium mit, dass „das Land Hessen die Kosten für den durch die Verordnung bedingten Mehrbedarf tragen wird."
„Eine offizielle Regelung gibt es allerdings bisher noch nicht. Die Verhandlungen laufen noch immer und es wird wohl in Erwägung gezogen, einen Ausgleich über den Kommunalen Finanzausgleich vorzunehmen", ärgert sich die Verwaltungschefin. Der kommunale Finanzausgleich sichert nach Art. 28, 2, Grundgesetz die finanzielle Grundlage zur Selbstverwaltung der Gemeinden. Wie bereits angekündigt will das Land Hessen beim KFA (kommunalen Finanzausgleich) künftig 410 Millionen € einsparen.
„Somit erwarten wir in diesem Bereich schon Kürzungen, die die Selbstverwaltung der Kommunen mehr als nur gefährdet", so Ruth Disser, „eine Vermischung des Mehrbedarfs durch Umsetzung der Landesverordnung und den KFA führt zu keiner Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinden."
Zwischenzeitlich hat die Verwaltungschefin erneut das Ministerium angeschrieben und den Ausgleich des Mehrbedarfs gefordert. Als Antwort wurde die Gemeinde Mainhausen um weitere Geduld gebeten, bis eine Regelung gefunden wurde.