Pressemeldungen

Überprüfung der Grundstücksentwässerung

Bürger sollen nichts überstürzen

Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) sieht vor, dass Hauseigentümer den Verlauf des Abwasserkanals vom Haus bis zum öffentlichen Bereich auf Dichtheit und Funktionalität kontrollieren und dies nachweisen müssen. Dazu sollen alle Kanäle auf privaten Grundstücken im Lauf der Zeit einer Untersuchung unterzogen werden.

"Dazu wurden großzügige Fristen festgelegt“, erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser und fügt, aus aktuellem Anlass hinzu, dass keine Eile besteht und die Bürgerinnen und Bürger hier keine Aufträge erteilen sollen. Für die Durchführung sind vom Gesetzgeber Fristen gesetzt worden, sie gelten für alle vor 1996 gebauten Häuser bis 2025 und für alle später gebauten bis 2040.