Pressemeldungen

Straßensperrungen in der Hauptstraße

Fahrbahnschäden machen Sperrungen notwendig

Die Mitarbeiter der Tiefbauverwaltung der Gemeinde Mainhausen haben Ende August 2019 nach mehreren Bürgerhinweisen das schadhafte Pflaster mit einem Sachverständigen und dem zuständigen Rechtsanwalt geprüft. Hierbei musste festgestellt werden, dass sich die Fahrbahn zum Teil in einem nicht mehr sicher zu befahrendem Zustand befindet.

Streckenweise hat sich das Schadensbild im Zeitraum des über die letzten Jahre andauernden Rechtsstreites zwischen der Gemeinde Mainhausen und dem Ingenieurbüro derart verschlechtert, dass ein sicheres Befahren der Fahrbahn nicht mehr gewährleistet werden kann. Die geforderte Ebenflächigkeit des Pflasters und der sichere Verbund der einzelnen Pflastersteine ist nicht mehr gegeben. Eine Reparatur des Pflasters ist derzeit aufgrund des immer noch laufenden Beweissicherungsverfahrens weiterhin nicht möglich.

Um der Unfallgefahr vorzubeugen und der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Mainhausen nachzukommen, wird die Hauptstraße von Hausnummer 84/89 bis zu Hausnummer 90/97 für das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ab dem 1. Oktober 2019 gesperrt. Zwischen den Hausnummern 22/29 und 68/75 werden Teilsperrungen der beschädigten Flächen erforderlich. Um die Nutzung der Hauptstraße in diesem Abschnitt zu gewährleisten, werden die Parkplätze vor den Häusern Nr. 75 und 77 mit einem Halteverbot belegt. Der seitliche Gehweg wird im Bereich aller Sperrflächen weiterhin uneingeschränkt nutzbar bleiben.