Pressemeldungen

Stellungnahme zum Bauprojekt Betonmischwerk

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

nachdem in den letzten beiden Tagen vor allem in den sozialen Netzwerken viele Fragen zum Bau eines Betonmischwerkes am Königsee aufgekommen sind, möchte ich hierzu gerne von Seiten der Gemeinde Mainhausen für Transparenz sorgen und Stellung nehmen. 

B-Plan_Königsee

Beim Bau der mobilen Betonmischanlage handelt es sich um ein privates Bauprojekt eines Unternehmens. Das Werk befindet sich auf einem Privatgelände, welches seit 1965 im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist (Fläche siehe im Plan rot gekennzeichnet).

Sobald ein Bebauungsplan rechtskräftig ist, hat der Eigentümer das Recht, diese Flächen entsprechend der zugelassenen Möglichkeiten zu nutzen. Vergleichbar ist dies mit einem rechtsgültigen Bebauungsplan in einem Wohngebiet. Wird hier ein Grundstück erworben, darf es später entsprechend der Vorgaben im Plan mit einem Wohnhaus bebaut werden. Die Schaffung von Bebauungsplänen dienen Käuferinnen und Käufern von Grundstücken als Planungssicherheit mit entsprechender Rechtsgrundlage. Ein einfaches zurücknehmen ist hierbei nicht möglich, insbesondere dann, wenn die Flächen im privaten Eigentum stehen.

Sowohl die politischen Gremien der Gemeinde Mainhausen, wie auch ich als Bürgermeister sehen dieses Projekt sehr kritisch, dies vor allem in Bezug auf die Verkehrssituation und den Naturschutz. Ebenso auch was den Blick aus Richtung des Badestrandes angeht. Einen Handlungsspielraum für die Gemeinde gibt es hierbei wie oben beschrieben leider nicht.   

Die Öffentlichkeit kann bei einem Bauantragsverfahren immer erst informiert werden, wenn der offizielle Baustart erfolgt und ein entsprechendes Bauschild öffentlich ausgehängt wird. Davor sind Bauantragsverfahren immer nichtöffentlich. Dies gilt sowohl bei Privat- als auch bei Gewerbebauten. Die Kreisbauaufsicht und alle Behörden, welche während des Verfahrens angehört werden, sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Lediglich bei der Erstellung von Bebauungsplänen wird die Öffentlichkeit gehört und jeder kann seine Bedenken äußern. In diesem Fall also bereits im Jahr 1965.

An dieser Stelle nochmal die häufigsten Fragen zusammengefasst:

Kann die Gemeinde Mainhausen oder die Bevölkerung eine solche Bebauung stoppen?

Nein, die Bebauung ist auf diesem Areal seit 1965 zulässig.

Wird ein Eingriff in den See erfolgen oder dort Kies abgebaut?

Nein, die Bebauung ist nur auf der im Plan markierten Fläche zulässig. Nur dieser Bereich ist Gewerbegebiet. Eine Verbindung zum See besteht nicht und ist rechtlich auch nicht möglich. Ebenso kein Kiesabbau und auch keine Wasserentnahme

Müssen die Mainhäuser Bürger für den Straßenbau aufkommen oder für beschädigte Straßen durch den LKW Verkehr zahlen?

Nein, bei den Zufahrtsstraßen und überörtlichen Straßen handelt es sich ausschließlich um Kreis- und Landesstraßen, für diese sind das Land Hessen und der Kreis Offenbach zuständig. Die Bürger Mainhausens zahlen hierfür keine Kosten über die widerkehrenden Straßenbeiträge.

Ich hoffe mit diesen Ausführungen ein wenig Klarheit und Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen, auch wenn dies bei solchen Projekten auch mir nicht immer leicht fällt.

Frank Simon
Bürgermeister