SPD-Besuch bei Regierungspräsidenten enttäuschend
Für Regierungspräsident Baron ist die erste Teilgenehmigung zu Block 6 bei Staudinger abgeschlossen, für die SPD noch lange nicht!
Auf Vermittlung der Hessischen Landtagsabgeordneten (MdL) Judith Pauly-Bender(SPD) fand am 21.Januar 2011 ein Gespräch mit dem Regierungspräsidenten Herr Baron in den Räumen des Regierungspräsidiums Darmstadt statt. Gesprächsteilnehmer waren MdL Judith Pauly-Bender, Julia Zimmer Vorsitzende SPD-Hainburg, Sigrid Kargl Leiterin des SPD-Arbeitskreises gegen Block 6 Staudinger Großauheim/Wolfgang und Albert Merget, Vorstand SPD-Hainburg.
Grundsätzlich wurde von den Gesprächsteilnehmern zunächst die Gefährdungslage für die Bevölkerung durch den nicht ausreichenden Retentionsraum zum Schutz vor Hochwasser am Standort Staudinger kritisiert. Durch die Bebauung des Geländes mit dem Kohlelager sei bereits jetzt erkennbar, dass in Kraftwerksnähe private Häuser mit mehr Hochwasser bedroht seien und mit dem beabsichtigten Bau des Blockes 6 und eines weiteren Kohlelagers sich die Situation nicht nur für die Anwohner, sondern die Hochwassersituation insgesamt noch mehr verschärfe. Herr Baron stellte fest, dass diese Frage im Genehmigungsbescheid geregelt sei und im übrigen der Naturschutz für die erste Teilgenehmigung der Anlage keine Rolle spiele.
Auch wurden noch andere Themen von den Teilnehmern angesprochen. Bemängelt wurde von Julia Zimmer unter anderem auch, dass sowohl im Raumordnungsverfahren als auch im Immissionsschutzrechtlichen Verfahren nur ausschließlich von E.ON bezahlte Gutachten verwendet wurden.
Baron vertrat die Auffassung, dass eine Vereinheitlichung der verschiedenen Rechtsgrundlagen für künftige Bauvorhaben anzustreben seien. Auch die Frage der Gefährdungslage für die Bevölkerung bei Hochwasser durch Brände innerhalb des Lagers, wurde im Einzelnen nicht erläutert. Hier verwies Baron erneut auf den Genehmigungsbescheid.
Der Genehmigungsbescheid mit über 300 Seiten wird den beteiligten Städten und Gemeinden vom Regierungspräsidium (RP) am 31.Januar 2011 zugestellt und ist dann im Internet des RP sowie bei den Städten und Gemeinden für jeden Interessenten einsehbar.
Sehr erfreulich sei in diesem Zusammenhang, dass sowohl die Gemeinde Hainburg, die Stadt Alzenau und wie schon lange bekannt die Stadt Hanau gegen diesen Bescheid klagen werden.
„Die Unterlagen der ersten Teilgenehmigung und auch die Unterlagen für das wasserrechtliche Verfahren, das parallel zur Teilgenehmigung von E.ON beantragt wurde, müssen sehr kritisch beleuchtet werden und sind auf die Möglichkeiten der Anfechtung zu überprüfen", sagt Sigrid Kargl vom SPD Arbeitskreis. Nach Aussage von Regierungspräsident Baron werden die wasserrechtlichen Unterlagen etwas später, voraussichtlich Anfang Februar, den Verfahrensbeteiligten zugestellt.
Das zweite wasserrechtliche Verfahren hinsichtlich der Ableitung von Wasser in den Main wurde von E.ON noch nicht beantragt, eine Genehmigung steht daher noch aus. Auf die Frage des Bedarfs von Strom nach Verlängerung der Laufzeiten für die Atommeiler äußerte Baron, dass es nicht Aufgabe des RP sei, dies in Bewertungen mit einzubeziehen. Der RP habe sich allein auf die rechtlichen Prüfungen des Antrags zu beschränken. Die Bedarfsfrage sieht er als Aufgabe dies im nationalen Kontext zu prüfen. Auch auf die Fragen der Bauzeit, des Verkehrs, der Zulieferung, der Belastungssituation etc., verwies er erneut auf den Genehmigungsbescheid. Dies sei alles geregelt.
Entscheidend, so Baron, sei für eine künftige Betrachtung der Situation, ob sich die Gerichte darauf festlegen werden, ob es sich bei dem Verfahren Block 6 um einen Neu- oder Ausbau des Projektes handele. Baron vertritt die Auffassung, dass es sich hier um einen Ausbau handele, der weitaus geringere Hürden im Genehmigungsverfahren zu nehmen hat, als bei einem Neubau.
Die berechtigten Fragen der Anwesenden hinsichtlich möglicher Katastrophen durch Hochwasser bzw. immer wiederkehrenden Glutnester im Kohlebunker wurden von Herrn Baron gesehen. Er hat nicht ausgeschlossen, bei entsprechenden Abstimmungen mit MdL Judith Pauly-Bender baldigst eine Zivilschutzübung im Rahmen eines Katastrophenplans abzuhalten. Dies verdeutlicht, dass extreme Situationen immer wieder entstehen können, die nach Auffassung der SPD-Vertreter im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren, nicht ausreichend beachtet wurden. Die SPD-Vertreter werden nach Eingang der Genehmigungsbescheide, diese unter Beteiligung der Fachleute umfassend prüfen.
Alle Interessierten, die sich genauer zu den Themen 1. Teilgenehmigung und zum wasserrechtlichen Verfahren informieren wollen, können dies bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Stadt Hanau, Hainburg und Alzenau tun. Die Bürgerveranstaltung der drei Kommunen wird am 16. Februar um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Lindenau in Hanau/Großauheim, Rue de Conflans 4 stattfinden. Das Umweltamt der Stadt Hanau, Oberbürgermeister Claus Kaminsky und der Rechtsanwalt der Kommunalen Klagegemeinschaft Möller-Meinecke aus Frankfurt werden an diesem Abend die Sach- und Rechtslage erläutern und stehen auch zur Beantwortung von Fragen zu Verfügung.