Solaranlage darf auf ein Haus mit Denkmalschutz
Der Denkmalschutz steht einer Solaranlage auf dem Hausdach nicht unbedingt entgegen. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. 16 K 26.10). Die Kläger dürfen auf ihrem denkmalgeschützten Haus eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung errichten. In dem vorliegenden Fall hatte das Denkmalamt die Genehmigung abgelehnt, da die Installation zu einer Veränderung des zu bewahrenden Fassadenbildes führen würde. Die Richter folgten dem nicht, auch die Stärkung erneuerbarer Energien sei bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen. Außerdem komme es auf die Ausgestaltung von Dach und Solaranlage an. Da sie auf der schlecht einsehbaren Gartenseite montiert werden solle, könne sie nicht sofort erfasst werden. Daher beeinträchtige die Anlage nicht "den Zeugniswert der geschützten Dachlandschaft", erläutert das Gericht. Außerdem sei die Dachgestaltung der Häuser in der Nachbarschaft inzwischen durch Einzel- und Doppelgauben, Satellitenschüsseln und Fernsehantennen ohnehin weitgehend verloren gegangen.