SEPA - Einziehungsermächtigung
Ab 01.02.2014 stellen alle Banken in Europa das bisher national geregelte Verfahren von Bankleitzahlen (BLZ) und Kontonummern um auf das sogenannte SEPA-Verfahren (Single-Euro- Payments-Area d.h. Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).
Schon seit längerer Zeit kann man auf den Kontoauszügen eine IBAN-Nummer (International Bank Account Number – internationale Kontonummer) sowie eine BIC (Business Identifier Code – internationale Bankleitzahl) finden.
Diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene Änderung erledigen wir für Sie. Alle schriftlich erteilten Einziehungsermächtigungen, die der Gemeinde Mainhausen vorliegen, wandeln wir für Sie rechtzeitig in ein SEPA-Lastschriftsmandat um.
Das Lastschriftsmandat wird durch die
- Mandatsreferenz (Kassenzeichen) und
- die Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Mainhausen DE49 MHS 00000 014219
gekennzeichnet und nach der SEPA-Umstellung bei künftigen Lastschrifteinzügen angegeben. Für Sie entstehen keine weiteren Änderungen.
Falls Sie noch keine Einziehungsermächtigung abgegeben haben, aber zukünftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dann füllen Sie bitte das Formular „SEPA-Kombimandat“ vollständig aus und schicken es an uns zurück. Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Mainhausen unter dem Reiter Formulare zum Ausdrucken. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Reuter, Tel. 06182 / 8900 67.