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Schmerzhaftes Eigentor der Mehrheit im Gemeindeparlament

„Kein vorrangiges Interesse an eigenständiger Entscheidung"

„Nachdem es die Mehrheit in der Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen in der Oktobersitzung versäumte, durch einen Beitrittsbeschluss, eine gesetzeskonforme Haushaltssatzung zu erlassen, kann sie kein vorrangiges Interesse an einer eigenständigen Entscheidung mehr geltend machen." Diese deutlichen Worte fand die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach in der Kommunalaufsichtsrechtlichen Anweisung vom 09. Dezember 2010.

Die Gemeinde Mainhausen wird angewiesen bis zum 22. Dezember 2010 durch Beschlussfassung der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2010, mit den von der Kommunalaufsicht vorgenommenen Änderungen, festzusetzen. Eine diesbezügliche Vorlage bereitet die Bürgermeisterin nun für die Sitzung am 14. Dezember 2010 vor und hofft auf die Einsicht der Fraktionen von CDU, FDP und UWG.

„Die oberste Pflicht und Aufgabe der Gemeindevertretung ist die Festsetzung der Haushaltssatzung", erläutert die Verwaltungschefin, „mit dieser Satzung legt die Gemeindevertretung das Handeln, die Einnahmen und die Ausgaben für das Jahr fest." Allerdings muss das oberste Gemeindegremium auch die liquiden Mittel für die Ausgaben bereitstellen. Dies blieb in diesem Jahr aus, da die Mehrheit Gemeindevertretung nicht bereit war, den erforderlichen Kassenkredit den Ausgaben bzw. den Fehlbeträgen anzupassen.

„Mit dem ablehnenden Beschluss vom Oktober 2010 hat die Mehrheit der Gemeindevertretung die kommunale Selbstverwaltung außer Kraft gesetzt", so Ruth Disser. „Die Mehrheit der Gemeindevertretung hat mit dem Haushaltsplan Projekte bestellt aber keine ausreichenden Mittel für die Bezahlung der Bestellungen bereitgestellt."

Es ist das zweite Mal hintereinander, dass die Kommunalaufsicht in Mainhausen einschreiten muss. Schon für das Jahr 2009 wurde die Haushaltssatzung durch die Aufsicht festgesetzt. Dabei nahm die Kommunalaufsicht bereits Kürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen vor.

„In 2009 konnten wir allerdings durch einen Nachtragshaushalt diese freiwilligen Leistungen, wie die Zuschüsse für die Vereine, wieder einstellen und auszahlen", stellt eine verärgerte Verwaltungschefin fest, „in diesem Jahr hat die Gemeindevertretung den Bogen überspannt und damit die Auszahlung der Vereinszuschüsse verhindert. Es wird Zeit für ein Umdenken. Wenn die Mehrheit der Gemeindevertretung mir als Person schaden will, ist es eine Sache. Mit dem ihrem Handeln schaden die Damen und Herren der Mehrheit jedoch der Gemeinde Mainhausen, den Vereinen und den Bürgerinnen und Bürgern. Ein klares Eigentor und dazu auch noch ein sehr schmerzhaftes."