Saisonale Grünschnittabfuhr am 26. und 27. März
Am Montag, dem 26.03.2018, beginnend in Zellhausen und den außenliegenden Bereichen (Bezirke 1 und 2), sowie am Dienstag, dem 27.03.2018 in Mainflingen (Bezirke 3 und 4) wird, wie im aktuellen Abfallkalender vermerkt, eine saisonale Grünschnittsammlung durchgeführt.
Wie auch zur letzten Sammlung im Herbst, bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger unbedingt um Beachtung und Befolgung der entsprechenden Hinweise zum Bereitstellen des Grünschnitts auf der Rückseite des aktuellen Abfallkalenders.
Mitgenommen werden nur mit stabiler, biologisch abbaubarer Kordel fest verschnürte Bündel (z.B. Astwerk bis ca. 15 cm Durchmesser je Ast, maximal 1,5 Meter lang) oder kleinteiliges Grünmaterial, das in unbeschichteten Papiersäcken oder Kartons bereitgestellt wurde. Die jeweilig bereit gestellten Papierbehältnisse und Bündel dürfen nicht zu schwer sein, sollten maximal 30 kg wiegen, damit sie von einer Person gehoben werden können. Wie bei jeder Abfuhr müssen auch die Bereitstellungen des Grünschnitts an für die Abfuhrfahrzeuge gut erreichbare Stellen, z.B. am Gehwegrand, platziert werden.
Nicht ordentlich geschnürte Grünschnitt-Bündel und in anderen Behältnissen (zur Entleerung) bereit gestelltes Grünmaterial (z.B. in Plastiksäcken, Wannen, Bütten, u.ä.) werden nicht mitgenommen. Das Heben zu schwerer Bündel und eine Entleerung bereit gestellter Gebinde ist aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht zulässig.
Die gemeindlichen Grünschnittsäcke sind für die saisonale Grünschnittsammlung nicht zwingend erforderlich, diese kostenpflichtigen Papiersäcke (3 Euro je Stück) dienen als Verpackung für Beistellungen von Bioabfall zur regulären Abfuhr der Biotonnen.
Alle Abfuhrtermine sowie weitere Informationen zur Abfallentsorgung sind im aktuellen Abfallkalender zu finden.