Saisonale Grünschnittabfuhr am 1. und 2. März 2021
Am Montag, dem 01.03.2021, beginnend in Zellhausen und den außenliegenden Bereichen (Bezirke 1 und 2), sowie am Dienstag, dem 02.03.2021 in Mainflingen (Bezirke 3 und 4) wird die saisonale Grünschnittsammlung in Mainhausen durchgeführt.
Wie zu den anderen saisonalen Grünschnittsammlungen, bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger unbedingt um Beachtung und Befolgung der entsprechenden Hinweise zum Bereitstellen des Grünschnitts, die wie immer auf der Rückseite des Abfallkalenders angegeben sind. Diese Informationen sind ebenfalls abrufbar unter www.mainhausen.de/gruenschnitt, dort sind auch die Rufnummer und Mailadresse für Reklamationen der Firma Remondis in Büdingen zu finden (Tel. 06042-9611-0 und service.buedingen@remondis.de).
Mitgenommen werden nur mit stabiler, biologisch abbaubarer Kordel fest verschnürte Bündel (z.B. Astwerk bis ca. 15 cm Durchmesser je Ast, maximal 1,5 Meter lang) oder kleinteiliges Grünmaterial, das in unbeschichteten Papiersäcken oder Kartons bereitgestellt wurde. Die jeweilig bereit gestellten Papierbehältnisse und Bündel dürfen nicht zu schwer sein, sollten maximal 30 kg wiegen, damit sie von einer Person gehoben werden können.
Für die Kleingartennutzer in den Obergärten in Zellhausen wird der mit Bauzaun markierte Bereich in der Taunusstraße auf dem Vereinsgelände in dieser Woche vor der saisonalen Grünschnittabfuhr geöffnet. Die Hinweise zur Bereitstellung des Grünschnitts gelten auch hier. Nach der erfolgten Abfuhr wird der Bereitstellungsbereich des Vereins in der Taunusstraße wieder geschlossen und das Nutzen als Ablageort ist, wie zuvor auch, verboten.
Nicht ordentlich geschnürte Grünschnitt-Bündel und in anderen Behältnissen (zur Entleerung) bereit gestelltes Grünmaterial (z.B. in Plastiksäcken, Wannen, Bütten, u.ä.) werden nicht mitgenommen. Das Heben von zu schweren Bündeln und eine Entleerung bereit gestellter Gebinde ist aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht zulässig.
Die gemeindlichen Grünschnittsäcke sind für die saisonale Grünschnittsammlung nicht zwingend erforderlich, diese kostenpflichtigen Papiersäcke (120 Liter, 3 Euro je Stück) dienen nur als Verpackung für Beistellungen von Bioabfall zur regulären Abfuhr der Biotonnen.