Runde Geburtstage und Ehejubiläen - Veröffentlichung und Weitergabe sowie Besuche des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters
Das bestehende Bundesmeldegesetz zum Thema Datenschutz besagt, dass keine persönlichen Daten an den Bürgermeister weitergeleitet werden, wenn der Bürger/die Bürgerin eine Sperre im Melderegister eingetragen hat. Dies hat zur Folge, dass bei runden Geburtstagen ab dem 70. Lebensjahr oder Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit keine Gratulation seitens der Gemeinde stattfindet, wenn eine Meldesperre im Einwohnermeldeamt hinterlegt wurde.
Der Eintrag im Melderegister kann jederzeit auf der Gemeinde erfragt bzw. geändert werden.
Ab Januar 2023 möchte der Gemeindevorstand neben den postalischen Glückwünschen auch wieder persönliche Gratulationen zu runden und halbrunden Geburtstagen sowie Ehejubiläen ermöglichen. Der Besuch des Bürgermeisters oder eines Vertreters aus dem Gemeindevorstand findet dann für Geburtstagskinder ab dem 90. Lebensjahr sowie Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit statt. Die Verwaltung setzt sich hierfür rechtzeitig mit dem Jubilar in Verbindung.
Für den Fall, dass Bürgerinnen oder Bürger eine Sperre gesetzt haben, aber dennoch einen Besuch wünschen, bitten wir um kurze telefonische Meldung ca. 4 Wochen vor dem Jubeltag an das Büro des Bürgermeisters unter der Telefonnummer 06182-8900-60.