Neuvergabe der Stromkonzession beschlossen
Vertragsbindung für die kommenden zwanzig Jahre
Das Versorgungsunternehmen im Energiebereich die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Energieversorgungsleitungen können, wird seid vielen Jahrzehnten durch Konzessionsverträge geregelt. „So hat auch Mainhausen vor rund zwanzig Jahren einen solchen Konzessionsvertrag geschlossen und jährlich rund 250.000 Euro an Abgaben erzielt“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser fest und ergänzt, „Der Vertrag endet am 30. September 2015 aus.“ Damit wurde ein rechtlich sehr kompliziertes und sehr aufwendiges Verfahren zur Vergabe von Konzessionen erforderlich. Geregelt ist das Vergabeverfahren im ‚Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers‘.
Im ersten Schritt erfolgte die Bekanntmachung im Bundesanzeiger, mit der Unternehmen aufgefordert wurden ihr Interesse am Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages zu bekunden. Nachdem, im März 2014 zwei Unternehmen Interesse angemeldet hatten, beauftragte der Gemeindevorstand zur fachlichen Unterstützung im Verfahren ein Beratungsunternehmen. Dieses Unternehmen legte den Vorschlag für eine solche Bewertungsmatrix der Gemeindevertretung vor. Hierin fanden Punkte wie z. B. die Netzsicherheit, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung Berücksichtigung. Nach der Zustimmung zur Bewertungsmatrix legte die Gemeindevertretung die Bewertungskriterien fest und ist an diese auch gebunden.
In der Sitzung der Gemeindevertretung, am 21. Juli 2015, fiel, in nichtöffentlicher Sitzung, die mehrheitliche und endgültige Entscheidung. Entgegen den Bewertungen in anderen Kommunen des Kreises Offenbach (Hainburg, Heusenstamm usw.) bekommt der bisherige Konzessionär, die EVO AG, den Zuschlag der Gemeinde Mainhausen.