Pressemeldungen

Neues Wohngebiet im Ortsteil Zellhausen

Externe Dienstleister stellten sich in Ausschusssitzung vor

Einen Beschluss zur Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale zum Zwecke der Wohnbebauung "Zellhausen Süd" fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen bereits Ende März dieses Jahres. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt mögliche externe Dienstleister zu ermitteln, die treuhänderisch für die Gemeinde tätig werden könnten.

„Den beschlossenen Aufgabenkatalog zugrundelegend haben wir mit mehreren Anbietern Kontakt aufgenommen und mit vier Anbietern sind wir tatsächlich in die tieferen Gespräche gegangen“, erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser das Vorgehen der Verwaltung. Beschlusskonform haben zwei potenzielle Dienstleister ihr Angebot im Rahmen der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt.

Die Vertreter der Kommunalenentwicklungs GmbH aus Baden-Württemberg könnte, nach eigener Schilderung, mit zwei Modellen tätig werden. Es gibt das Modell der Treuhänderschaft, wonach die Kommune Erwerb der Flächen, Entwicklung und Erschließung beauftragt. Der Treuhänder handelt wie eine Tochtergesellschaft der Kommune. Bei dem möglichen Grunderwerbsmodell wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen und der Dienstleister agiert und handelt nach diesem Vertrag auf eigene Rechnung.

Der weitere Anbieter, ein Unternehmen aus Hanau, bietet als Variante einen treuhänderischen Betreuungsvertrag an.

„Beide Unternehmen haben unterschiedliche Projekte in unserer Region umgesetzt, die wir uns, von Seiten der Gemeindeverwaltung, auch direkt vor Ort angeschaut haben“, so Ruth Disser, „wichtig ist zu überlegen, wieviel der Mitbestimmung und Entscheidung die Gemeinde tatsächlich aus der Hand geben möchte und welchem Dienstleister dann zugetraut wird, den Auftrag im Sinne der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.“

Mit der ersten Vorstellung wurde ein Entwicklungsprozeß angestossen, der die Gemeinde Mainhausen noch einige Jahre beschäftigen wird. Der nächste Schritt ist eine nochmalige Beratung in einer der folgenden Ausschusssitzungen, danach wird der Gemeindevorstand einen Beschluss zur Auftragsvergabe fassen. „Erst mit dieser Auftragsvergabe kann der Dienstleister seine Arbeit aufnehmen“, erläutert die Verwaltungschefin das weitere Vorgehen, es folgt die Wirtschaftlichkeitsberechnung und erst danach die eigentliche Bodenordnung im Dialog mit den Eigentümern unter Berücksichtigung der vollständigen Kosten für öffentliche Bedarfsflächen, Entwicklung und Erschließung.

Mit den ersten verbindlichen Informationen und Gesprächen kann erst in den ersten Monaten des kommenden Jahres gerechnet werden, stellt die Bürgermeisterin fest. 

  Auszug aus dem regionalen Flächennnutzungsplan mit der geplanten Entwickungsfläche - pdf-Datei