Neuer Kommunaler Finanzausgleich: Ja, aber nur mit großen Vorbehalten
Hauptausschuss und Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
zur Zukunft der Kommunalfinanzen
Mühlheim am Main 10.07.2015 Der Hauptausschuss und das Präsidium
des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) haben heute in einer
außerordentlichen gemeinsamen Sitzung intensiv über die durch den
Finanzminister vorgeschlagene Übereinkunft zur Neugestaltung der Kommunalfinanzen
beraten.
In der Medienberichterstattung ist der Eindruck entstanden, der HSGB
empfehle seinen Kommunen, gegen den neuen KFA nicht zu klagen. Hier
handelt es sich um ein Missverständnis. Der HSGB wird vielmehr seine
Mitgliedskommunen, die den Klageweg beschreiten wollen, selbstverständlich
im Rahmen seines Leistungsprofils beraten und gerichtlich vertreten.
Zwischenzeitlich hat der Hessischen Finanzminister gegenüber dem
Verband bekräftigt, dass keinesfalls ein Klageverzicht noch ein Verzicht
der rechtlichen Vertretung durch den HSGB in der Übereinkunft festgeschrieben
sei.
Trotz weiter bestehender inhaltlicher Kritik am neuen KFA haben die Gremien
insbesondere durch das Entgegenkommen des Landes der Übereinkunft
mehrheitlich zugestimmt. „Im Interesse gerade der finanzschwachen
Kommunen wollen wir die zusätzlich zugesagten Mittel nicht verhindern.
Wir werden jedoch auch weiterhin die notwendigen Verbesserungen am
neuen KFA einfordern, insbesondere bei den zu niedrig angesetzten Mindestbedarfe.
Des weiteren muss die Solidaritätsumlage in Wegfall kommen
oder deutlich reduziert werden und die Kommunen müssen bei der
Kinderbetreuung besser finanziell unterstützt werden, so der Tenor der
Gremien. Diese Forderungen wird der HSGB mit Nachdruck in das weitere
Dialogverfahren zum KFA 2016 einbringen.