Neue Satzung für die Kindertagespflege im Kreis Offenbach
Ab September tritt im Kreis Offenbach die neue Satzung für die Kindertagespflege in Kraft. Diese sieht unter anderem eine Erhöhung der Geldleistung für die Kindertagespflegepersonen, eine zusätzliche finanzielle Berücksichtigung der Vor- und Nachbereitungszeiten, Inklusion und eine Senkung der Elternbeiträge vor.
Je nach Qualifizierung der Kindertagespflegeperson liegt die Vergütung durch den Kreis zukünftig zwischen 7,20 € und 7,30 € pro Kind und Stunde. Die Elternbeiträge wurden an die durchschnittlichen Preise für einen Krippenplatz im Kreis Offenbach angepasst und liegen ab September bei 1,40 € pro Stunde und 80,00 € Verpflegungsgeld im Monat. Somit hat der Kreis die Möglichkeit geschaffen, das Berufsbild der Kindertagespflege finanziell attraktiv zu gestalten, gleichzeitig die Familien zu entlasten und die Tagespflege mehr mit der Betreuung in den Krippen gleich zu stellen. Die Gemeinde Mainhausen hat in einer Neufassung der „Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege“ vom 07.07.2021 diesen Betrag noch einmal um 1,50 € pro Kind und Stunde aufgestockt. Alle Informationen zu weiteren Förderungen durch die Gemeindeverwaltung finden sich auf der Homepage unter www.mainhausen.de/satzungen-allgemeine-regelungen (Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege).
Bei Interesse an der Qualifizierung zur Kindertagepflegeperson oder an einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege, können weitere Informationen im Fachbereich Jugend und Soziales (06182-890028, Mail d.becker@mainhausen.de oder soziales@mainhausen.de) einholt werden.
Die nächste Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson findet vom 21.09.2023 bis zum 09.02.2024 in Dreieich statt.
Genauer Informationen zum Thema auch unter www.kreis-offenbach.de/kindertagespflege.