Pressemeldungen

Neue Richtlinien für Baumaßnahmen und Aufbrüche

Ab dem 01.01.2017 sind neue Richtlinie für die Beantragung und Durchführung von Baumaßnahmen/Aufbrüche auf öffentlichen Flächen der Gemeinde Mainhausen einzuhalten . Die erforderlichen Vordrucke sind auf der Homepage der Gemeinde hinterlegt oder können direkt im Fachbereich Bau 1 – Tiefbau – abgeholt werden. Diese Unterlagen sind zwingend erforderlich. Ohne Vorlage erfolgt keine Endabnahme durch den Fachbereich Bau.

Die Erteilung einer „Verkehrsrechtlichen Anordnung“ erfolgt nur noch bei Vorlage einer genehmigten Aufbruchsgenehmigung vom Fachbereich Bau - Tiefbau. Diese ist bei Antragstellung mit einzureichen.