Mindestlohn - Bürokratie
Gewerbeverein Mainhausen lädt zum Diskussionsabend ein
Eine der großen Reformen der Bundesregierung ist der seit Januar 2015 eingeführte flächendeckende Mindestlohn. In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn von € 8,50 und alle Unternehmen sind von dieser Neuregelung betroffen. Das Gesetz kann Auswirkung auf Unternehmen haben, die andere Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragen. Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes ist auch ein erheblicher Bürokratieaufwand entstanden. Um zu verhindern, dass Arbeitgeber den Mindestlohn umgehen, hat die Bundesregierung ausführliche Dokumentationspflichten im Gesetz verankert, die den Mittelstand belasten. So sind zahlreiche Branchen verpflichtet, den Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit exakt darzulegen. Bei der Auftragsvergabe an andere Firmen und Unternehmen fällt dem auftraggebenden Unternehmer die Kontrolle seiner Auftragnehmer über die Mindestlohnregelung zu.
Aufgrund der anstehenden Unsicherheiten in Verbindung mit der Dokumentationspflicht im Rahmen des Mindestlohngesetzes lädt der Gewerbeverein Mainhausen im Rahmen seines Unternehmertreff zu einem Diskussionsabend am 06. Juli 2015 in den Wintergarten des Restaurant Königsee ein. Begleitet wird die Veranstaltung durch die IHK Offenbach, vertreten durch Herrn Daniel Kühn, Referent für Recht und Steuern und Geschäftsführer der Wirtschaftsjunioren Offenbach. Im Rahmen der Veranstaltung wird Herr Kühn einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand zum Mindestlohngesetz geben, um anschließend in einer offenen Diskussionsrunde die Fragen der Teilnehmer zu beantworten.
Mitglieder und Unternehmen sind zur Teilnahme herzlich eingeladen, Beginn der Veranstaltung ist um 19.00 Uhr – Restaurant Königsee, Zellhausen