Mikrozensus 2017 — Größte jährliche Haushaltsbefragung in Hessen gestartet
Bereich: Haushalte, Familien
Wiesbaden 16.01.2017
Wie viele Familien mit Kindern gibt es in Hessen? Wie steht es um die schulische und berufliche Bildung der Hessen? Wie hoch ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im Land? Antworten auf solche und weitere Fragen liefert der Mikrozensus. Diese Haushaltsbefragung wird bereits seit 1957 bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt und ist die größte jährliche Befragung dieser Art in Europa. Die Befragung erstreckt sich gleichmäßig über das ganze Jahr.
Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, werden auch im Jahr 2017 hessenweit etwa 60 000 Personen in rund 30 000 Haushalten im Rahmen des Mikrozensus befragt. Die Angaben aller Personen im Haushalt sind gleichermaßen wichtig, egal ob sie noch zur Schule gehen oder sich der Kindererziehung widmen, ob sie einen Beruf ausüben oder sich bereits im Ruhestand befinden.
Im Auftrag des Hessischen Statistischen Landesamts befragen über 100 Interviewerinnen und Interviewer jeden Monat rund 2500 Haushalte. Sie kündigen ihren Besuch einige Tage zuvor durch ein Anschreiben samt begleitendem Informationsmaterial bei den Haushalten an. Die Mitarbeiter können sich durch einen Ausweis des Hessischen Statistischen Landesamts legitimieren und sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Hessische Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
Um die Repräsentativität und die Aktualität der Mikrozensusergebnisse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für einen Großteil der Fragen Auskunftspflicht vorgegeben. Auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird besonders hingewiesen. Welche Haushalte in die Befragung einbezogen werden, entscheidet ein mathematisches Zufallsverfahren.
Was wird gefragt?
Im Wesentlichen werden im Mikrozensus persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, schulische und berufliche Bildung, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche oder Lebensunterhalt erhoben. Auf Basis des neuen Mikrozensusgesetzes werden 2017 zudem erstmals Fragen zur Kinderbetreuung und zu der im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache gestellt. Die gewonnenen Informationen stellen für Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, eine wichtige Informationsquelle dar.
Möglichkeiten zur Auskunftserteilung
Die einfachste und schnellste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview mit den Erhebungsbeauftragten. Die geschulten Erhebungsbeauftragten stehen bei der Beantwortung der Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Sollte aus terminlichen oder anderen Gründen eine persönliche Befragung nicht möglich sein, können die Auskünfte telefonisch der bzw. dem Erhebungsbeauftragten gegeben werden. Alternativ können die Haushalte einen Papierfragebogen ausfüllen. Alle Angaben werden nach den gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten und dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden.
Weiterführende Information zum Mikrozensus und für teilnehmende Haushalte finden Sie unter https://statistik.hessen.de/.
Der angehängte Flyer "Mikrozensus in Hessen" bietet einen Überblick über die Auswertungsmöglichkeiten der Mikrozensusergebnisse.