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Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag für 2009

Wer seinen Antrag auf einen Lohnsteuer-Freibetrag für 2009 noch nicht bei dem für Mainhausen zuständigen Finanzamt Offenbach-Land z.B. für Werbungskosten (= Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)

hat eintragen lassen, kann dies während des laufenden Jahres jederzeit tun. Als Fristablauf ist hierfür der 30.11.2009 festgesetzt. Anträge liegen in beiden Rathäusern zur Mitnahme aus.

Tipp: Lassen Sie Ihre Lohnsteuerkarte für 2009 umgehend Ihrem Arbeitgeber zukommen.

Sollte bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung diese nämlich noch nicht vorliegen, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das Entgelt nach der schlechtesten Lohnsteuerklasse, der Klasse VI, zu versteuern.

Dies gilt auch für Versorgungsempfänger.

Das würde bis zur Vorlage eine drastische Reduzierung des Nettolohnes oder der Pension nach sich ziehen.