Lagergebäude am Königsee entspricht seit 1966 gültigem Bebauungsplan
Im Zuge der Berichterstattung im „Mainhäuser Blättchen“ vom 10.10.2019 zur Planung eines „Garagenparks“ am Westufer des Königsee in Zellhausen sind bei der Gemeinde Mainhausen Rückfragen zum Sachverhalt eingegangen.
Der Erste Beigeordnete der Gemeinde Mainhausen Torsten Reuter legt Wert auf die Feststellung, dass „die Gemeinde Mainhausen im genannten Genehmigungsprozess nur Verfahrensbeteiligte war. Anders als in diesem Artikel suggeriert wird, fand keine Befassung mit dem Antrag im Rahmen einer Sitzung des Gemeindevorstandes statt. Das Bauamt der Gemeinde hat lediglich eine Prüfung der formalen Voraussetzungen der Einhaltung des rechtsgültigen Bebauungsplanes vorgenommen.“ Festzuhalten sei lediglich, dass die formale Prüfung der Gemeinde nicht zum Ausdruck bringe, dass man dem geplanten Vorhaben mit Freuden entgegensehe.
Die Unterstellung eines ‚Verlauf hinter verschlossenen Türen‘ oder ‚seltsamen Transparenzverständnisses der verantwortlich handelnden Personen‘ weist Reuter zurück. „Der zugrunde liegende Bebauungsplan ist seit 1966 rechtskräftig und sieht auf dem genannten Gelände ein Baufenster für eine entsprechende Gewerbefläche vor. Auf dieser Grundlage hat die Eigentümerin des Geländes einen Bauantrag zur Errichtung eines Lagergebäudes bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach gestellt, der mit Bescheid vom 15.07.2019 genehmigt wurde.“
Reuter findet es sehr bedenklich, dass „in dem o.g. Bericht versucht wird, einen Zusammenhang mit den früheren Verhandlungen zu einer möglichen Wohnbebauung am Königsee herbeizureden. Die im Bericht namentlich aufgeführten Personen Disser, Gerfelder und Friedrich haben damals diverse Möglichkeiten zur Erstellung von Wohnraum diskutiert. Im Anschluss haben sich auch gemeindliche Gremien mit diesen Optionen befasst. Letzten Endes sind diese verworfen worden bzw. wurden einem möglichen Bürgerentscheid überlassen.