Kreis Offenbach beantragt Inkraftsetzen der Elementarschäden-Richtlinie
Sturmtief „Bernd“ hat am vergangenen Sonntag im Kreis Offenbach innerhalb von Minuten Schäden in Millionenhöhe angerichtet. Besonders stark waren die Städte Langen, Egelsbach, Dreieich, Dietzenbach, Rodgau und Seligenstadt von den Auswirkungen des Unwetters betroffen. Der Wind riss ganze Dachteile mit sich, Hagel durchlöcherte Rollläden und zerschlug Fensterscheiben, der Regen überflutete Straßen und Keller, umstürzende Bäume beschädigten Häuser, Autos und Garagen. Während die Feuerwehren die letzten Aufräumeinsätze fahren, sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger mit zum Teil immensen Kosten konfrontiert. Nach Gesprächen mit dem Land Hessen hat der Kreis Offenbach aus diesem Grund am Freitag fristgerecht das Inkraftsetzen der Elementarschäden-Richtlinie beantragt. Mit ihr könnten Privatpersonen und Betriebe, die durch das extreme Unwetter Schäden in einer gewissen Höhe erlitten haben, staatliche Finanzhilfen in Anspruch nehmen. Zuerst greifen jedoch die Deckungen durch die entsprechenden Versicherungen.
„Bei vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sitzt der Schock noch tief“, sagte Landrat Oliver Quilling. „Durch den Sturm haben sie ein Schreckensszenario erlebt, wie wir es bislang nur aus Film und Fernsehen kannten. Nach der direkten Hilfe durch die 29 Feuerwehren des Kreises, die seit Sonntag über 1.300 Einsätze absolviert und wirklich Großartiges geleistet haben, stehen wir den Menschen auch weiterhin zur Seite. Die staatlichen Finanzhilfen würden vielen Geschädigten eine große Last von den Schultern nehmen.“
Um die Frist von einer Woche nach dem Schadensereignis gegenüber dem Land zu wahren, hat der Kreis Offenbach die Anwendung der Elementarschäden-Richtlinie vorbehaltlich der Beschlüsse des Kreisausschusses beziehungsweise einer möglichen Kreisbeteiligung gestellt.
Der Antrag wird nun vom Land geprüft. Sollte es zustimmen, müssen sich der Kreis und die betroffenen Kommunen grundsätzlich mit einer Quote von bis zu 30 Prozent an der staatlichen Beihilfe beteiligen. „Sofern das Land unserem Antrag stattgibt, werden wir umgehend Gespräche mit den betroffenen Städten und Gemeinden aufnehmen, um den Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Perspektive zu bieten“, sagte Landrat Oliver Quilling.
Der Kreis Offenbach informiert, sobald eine Entscheidung des Landes vorliegt. Allgemeine Informationen zur Elementarschäden-Richtlinie sind unter https://innen.hessen.de/sicherheit/katastrophenschutz/infothek/elementarschaedenrichtlinie abrufbar.