Kommunen setzen sich durch: Verfassungsgerichtshof nimmt Land stärker in die Pflicht
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zur Finanzausstattung der Kommunen des Landes ist ein wichtiges Signal für die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz und in ganz Deutschland“, sagte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Das oberste Gericht des Landes hat mit Urteil vom 31. Januar 2012 den rheinland-pfälzischen Finanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt und das Land stärker in die Pflicht genommen. Das Land muss die Kommunen unverzüglich, spätestens aber bis zum 1.1.2014 bei den Sozialausgaben entlasten und kann sich insbesondere nicht darauf berufen, dass diese Kosten nicht durch Landes-, sondern durch Bundesrecht ausgelöst werden.
Als besonderen Erfolg wertete der Verband, dass die jährlich weiter steigenden Soziallasten bei den Landkreisen nicht durch schlichte Erhöhung der Kreisumlage an die Kommunen weitergereicht werden dürfen. Landsberg verwies darauf, dass das Urteil große Signalwirkung auch für andere Bundesländer habe. Die Städte und Gemeinden in Deutschland seien seit Jahren strukturell unterfinanziert, weil der Bund immer wieder neue Soziallasten beschlossen habe, die die Kommunen finanzieren müssten, ohne die dafür notwendige Finanzausstattung zu haben. „Wir brauchen endlich eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes ´wer bestellt, bezahlt`.“