Kommunalwahl 2021 und Ausländerbeiratswahl 2021
Briefwahl seit dem 1. Februar möglich
Sicheres Wählen in Zeiten der Pandemie
Für die am 14. März 2021 stattfindende Kommunalwahl sowie Ausländerbeiratswahl können bereits seit dem 01. Februar 2021 Anträge auf Briefwahl beim Wahlamt der Gemeinde Mainhausen gestellt werden.
„Wir würden es sehr begrüßen, wenn möglichst viele Mainhäuserinnen und Mainhäuser die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl nutzen würden. In Zeiten der Kontaktvermeidung während der Corona Pandemie ist die Briefwahl eine sichere und geschützte Variante, um seine Stimme abzugeben und somit die Geschicke der lokalen Politik maßgeblich zu beeinflussen“, so Bürgermeister Frank Simon.
„Natürlich haben wir für alle Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag persönlich im Wahllokal wählen gehen möchten die größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen um eine Ansteckungsgefahr weites gehend zu reduzieren. Davon konnten sich die Mainhäuserinnen und Mainhäuser bereits bei der Bürgermeisterwahl im November überzeugen. Trotzdem ist natürlich die Wahl per Briefwahl am sichersten“, ergänzt Marco Jähner als zuständiger Gemeindewahlleiter,
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 16.02.2021 per Post den Wählerinnen und Wählern zugestellt. Wahlberechtigt für die Wahl zur Gemeindevertretung und zum Kreistag sind alle Deutschen und EU-Bürger, die zum 31.01.2021 ihren Wohnsitz in Mainhausen hatten.
Für die Wahl zum Ausländerbeirat sind alle ausländischen Staatsbürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die am 31.01.2021 ihren Wohnsitz in Mainhausen hatten, wahlberechtigt.
Für die Briefwahl bedarf es eines Wahlscheines. Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Beantragung über die Internetseite der Gemeinde Mainhausen unter: www.mainhausen.de oder mittels eines QR-Codes.
Die Wahlscheinbeantragung kann aber auch, während der Öffnungszeiten, direkt im Wahlamt im Rathaus in der Rheinstraße 3 erfolgen. Dort befindet sich zur direkten Stimmabgabe eine Wahlurne. Mitzubringen ist die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung. Im Wahlamt erhalten die Wahlberechtigten entsprechend des Wahlrechts (Kommunalwahl, Kreistagswahl, evtl. Ausländerbeiratswahl) die Stimmzettel sowie die dazugehörigen Unterlagen. Diese füllen sie in den dort aufgestellten Wahlkabinen aus, kuvertieren sogfältig gemäß Vorlage und werfen den Wahlbrief in die dort aufgestellte Wahlurne. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen und dort in Ruhe auszufüllen.
Wer kann den Wahlschein beantragen?
Wahlscheine können von allen in das Wählverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. März 2021, 13:00 Uhr, beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen, Wahlamt, Rheinstraße 3, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig! Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein. Die angeforderten Briefwahlunterlagen werden nach Beantragung innerhalb von zwei Tagen nach Hause gesandt. Ein bereits freigemachter Wahlbrief-Umschlag für die Rücksendung wird mit den Wahlunterlagen mitgesandt.
Wahlscheine können bis zum 12. März 2021, 13:00 Uhr beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag auf Erteilung des Wahlscheines zur Durchführung der Briefwahl noch am Wahlsonntag in der Zeit von 8:00 – 15:00 Uhr im Wahlamt gestellt werden.
Sollten noch Fragen bestehen steht das Wahlamt der Gemeinde gerne wie folgt zur Verfügung:
Rathaus Zellhausen, Rheinstraße 3, 63533 Mainhausen, Tel. 06182/8900-66 oder per E-Mail an wahlamt@mainhausen.de.
Öffnungszeiten Wahlamt:
Montag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 14.00 Uhr - 17.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |