Pressemeldungen

Kirchenaustritt

Das Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wird zum 01. März 2017 insofern geändert, dass Kirchenaustritte in Hessen nun nicht mehr beim Amtsgericht, sondern in den Kommunen erklärt werden können.

Sollten Sie aus der Kirche austreten wollen, können Sie dies zu den Öffnungszeiten beim Standesamt im Rathaus Zellhausen machen. Bitte bringen Sie hierzu ihren Personalausweis sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro mit.