Informationen zum Handwerkerparkausweis Region RheinMain
Ausweitung des Gültigkeitsbereiches des Handwerkerparkausweises Region RheinMain auf die Stadt Mainz, die Stadt Wiesbaden, den Rheingau-Taunus-Kreis, den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis.
Der bisherige Geltungsbereich des regionalen Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain erweitert sich ab 01.02.2014. Ab diesem Datum gilt der Handwerkerparkausweis:
- in den Städten Frankfurt am Main, Darmstadt, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz, Bad Homburg v. d. Höhe, Hanau, Rüsselsheim
- in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Wetteraukreis, im Main-Kinzig-Kreis, im Hochtaunuskreis, im Main-Taunus-Kreis, im Kreis Groß-Gerau, im Kreis Offenbach und im Kreis Bergstraße.
Das Verfahren zur Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Rheingau-Taunus-Kreis und den Odenwaldkreis läuft derzeit.
Über den jeweils aktuellen Geltungsbereich können Sie sich auf der zentralen Homepage zum regionalen Handwerkerparkausweis im Bereich Bürgerservice unter www.ivm-rheinmain.de informieren.
Alle ausgestellten Ausnahmegenehmigungen zum regionalen Handwerkerparkausweis behalten weiterhin Ihre Gültigkeit und müssen erst nach Ablauf des Geltungsdatums neu beantragt werden. Alle bisherigen Regelungen haben unverändert Bestand.
Voraussetzung für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises ist, dass Ihr Betrieb bei der zuständigen Handwerkskammer registriert ist und Sie ein zulässiges Handwerk ausüben.
Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis finden Sie auf unserer Homepage www.mainhausen.de im Bereich Ordnungsamt / Handwerkerparkausweise oder direkt beim Ordnungsamt der Gemeinde Mainhausen, Frau Baier, 06182 – 8900-72, c.baier@mainhausen.de