In das Projekt Betreutes Wohnen kommt wieder leben
Möglicher Investor stellt Gemeindevertretern Konzept vor
In einer Sitzung der Ausschüsse Gremien stellte die Firma FWD GmbH ihr Unternehmen und zwei mögliche Varianten für das Projekt „Betreutes Wohnen in Mainhausen" vor. Nach dem Projektvorschlag können auf dem rechteckigen Grundstück 38 oder 44 Zwei- und Dreizimmer-Wohnungen entstehen. Der mögliche Kaufpreis für das Grundstück richtet sich nach der Anzahl der zu errichtenden Wohnungen und kann bei 245 € oder 290 € je Quadratmeter liegen.
Bei den vorgelegten Planungen ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes nicht erforderlich und die Bebauung des bisher für einen Kindergarten vorgesehenen Grundstückes ist nicht geplant.
Als nächste Schritte ist eine Befragung der Bevölkerung vorgesehen und es soll ein Betreuungskonzept unter Mitwirkung der Gemeinde und einem möglichen Träger erarbeitet werden. Nach der Kommunalwahl wird sich das neue Parlament dann nochmals mit dem Angebot beschäftigen und eine Grundsatzentscheidung fällen.
Die Verwaltungschefin sieht in dem Angebot eine erneute Chance „Betreutes Wohnen" in Mainhausen umzusetzen und vor allem das seit vielen Jahren brach liegende Grundstück gegenüber dem „Aureliushof" endlich seinem Zweck zuzuführen.
Bereits im Jahr 2007 wurde eine sogenannte Kaufoption für das Grundstück eingeräumt, jedoch kam es aus finanziellen Gründen nicht zu einem Kaufvertragsabschluss mit dem interessierten Investor. Seit dem ist die Gemeinde Mainhausen auf der Suche nach einem Investor, der den Beschluss der Gemeindevertretung auf diesem Grundstück umsetzt. „Eine Suche, die durch die Festlegungen der Gemeindevertretung und durch die Finanzkrise noch erschwert wurde", stellt Bürgermeisterin Disser fest, die an der Vorgabe nach Senioren- und behindertengerechten Wohnungen festhalten will.
Seither gingen die unterschiedlichsten Bebauungsvorschläge von unterschiedlichen Bauträgern ein, die aber nicht den Festlegungen entsprachen. Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2002 legte die Gemeindevertretung fest, dass keinesfalls mehr als 12 Wohnungen je Haus entstehen sollten. Jede entstehende Wohnung soll eine Rollstuhl- und behindertengerechte Ausstattung, in Anlehnung an DIN 18025 erhalten.