Pressemeldungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Mainhausen für das Haushaltsjahr 2011

Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl.  I S. 142), zuletzt  geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), hat die Gemeindevertretung am  22.03.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§  1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011

wird im Ergebnishaushalt                                                            

im ordentlichen Ergebnis                                                    

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 13.764.530,-- EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 15.829.316,-- EUR 

 

im außerordentlichen Ergebnis                 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 12.000,-- EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,-- EUR 

mit einem Fehlbedarf von 2.052.786,-- EUR

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -  914.286,-- EUR
und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.088.400,-- EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.017.750,-- EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,-- EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 900.000,-- EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 743.636,-- EUR

festgesetzt

 

§  2

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§  3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  380.500,-- Euro  festgesetzt.

 

§  4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf     5.918.000,-- EUR  festgesetzt.  

 

§  5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

     a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 220 v.H.

     b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 260 v.H.

 2.  Gewerbesteuer auf 310 v.H.

 

§  6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

§  7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen,  gemäß § 114 g Abs. 1 HGO, sind stets der Gemeindevertretung vorzulegen. 

Mainhausen, den 23.03.2011                                                                                                                

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen 

Ruth   D i s s e r
Bürgermeisterin 

 

2.  

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für 2011

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.04.2011 bis zum 02.05.2011 bei den Verwaltungsstellen im Rathaus, Ortsteil Zellhausen, Rheinstraße 3, Zimmer Nr. 2 und im Rathaus von Mainflingen, Humboldtstraße 46-48, Zimmer Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Mainhausen, den 15.04.2011

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen


D i s s e r

Bürgermeisterin